OB gegen FDP: Entscheidung über das Bosenheimer Bad fällt am 8.5.

Der Vorsitzende Richter Christoph Gietzen beim Verwaltungsgericht Koblenz wollte es in der von ihm geführten Verhandlung am 11.3.2025 vom Oberbürgermeister in dessen eigenen Worten hören. Und Emanuel Letz (FDP) sagte es wortwörtlich zu. Eine zügige und verbindliche Entscheidung der Stadt zu der Frage, ob das Bosenheimer Bad geschlossen bleibt. Oder die für eine kurzfristige Öffnung nötigen Maßnahmen durchgeführt werden. Aufgrund des von OB Letz vor Gericht gegebenen Wortes erklärten sowohl der klageführende Ortsbeirat, vertreten durch Rechtsanwalt Herbert Emrich, als auch die Stadt den Rechtsstreit (1 K 327/24.KO ) für erledigt.

Wenn der Stadtrat am 8.5.2025 keine Entscheidung für den Weiterbetrieb des Bosenheimer Bades fällt, werden sich diese drei Herren schon bald vor dem Verwaltungsgericht Koblenz wiedersehen: Ortsvorsteher Markus Später, Oberbürgermeister Emanuel Letz und Rechtsanwalt Herbert Emrich (von rechts), der den Ortsbeirat vertritt. Das Bild wurde am 11.3.2025 vor der Verhandlung in Koblenz aufgenommen.

Trotzdem stand der Punkt weder auf den Tagesordnungen der Stadtratssitzungen am 27. März noch am 10. April. Die nächste Sitzung findet in der kommenden Woche, am 8. Mai statt. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Hauptausschusses am gestrigen Montagabend (28.4.2025) legte Emanuel Letz seinen Entwurf für die Tagesordnung dieser Stadtratssitzung vor. Auf der auch der Punkt Grundsatzbeschluss zum Bosenheimer Bad vorgesehen ist. Was vor allem die FDP und ihren stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Werner Lorenz in Schwierigkeiten bringt. Der Bosenheimer Winzer präsentierte sich jahrelang als Kämpfer für den Erhalt des Bades.

Hat jetzt aber mit Rolf Schneider ein Fraktionsmitglied, das im Wahlkampf für das BfKH klar gegen die Wiedereröffnung des Bosenheimer Bades eingetreten ist. Zudem haben sich die Pläne des Werner Lorenz für das „Denkmal“ seines beachtlichen Lebenswerkes mindestens teilweise weg von Bosenheim mehr in Richtung Kauzenberg verschoben. Dafür tritt Werner Lorenz für eine Koalition (als Kooperation getarnt) seiner liberalen Parteifreunde (fünf Sitze) mit CDU (12 Sitze) und SPD (8 Sitze) ein. Die Christdemokraten treten seit Jahren klar für eine endgültige Aufgabe des Bosenheiemr Bades ein. Und haben dies im Stadtrat 2022 auch schon per Antrag durchgesetzt.

Die Sozialdemokraten sagen das zwar offen nicht so deutlich. Stimmen der CDU mehrheitlich aber zu. Werner Lorenz sucht also einen Weg, das endgültige Aus für das Bad im Stadtrat und die bei dieser Abstimmung offensichtlich werdenden persönlichen Voten (eine geheime Abstimmung derartiger Sachfragen ist den Kommunalpolitiker*Innen zu deren Leidwesen durch die Gemeindeordnung verboten) zu verzögern. Sein Fraktionskollege Christoph Anheuser versuchte Werner Lorenz gestern zu helfen, in dem er eine Absetzung des Tagesordnungspunktes vorschlug. Nach dem Motto: seit 56 Jahren wird über das Bad gestritten. Da kann es auf ein paar Monate mehr nicht ankommen.

Für Emanuel Letz schon. Denn er hat vor Gericht sein Wort gegeben. Aus der Vergangenheit ist der Stadt leidvoll bekannt, was passiert, wenn die Koblenzer Richter sich getäuscht oder veräppelt fühlen. Der OB widersprach daher seinem Parteifreund. Und bestand auf der Behandlung des Bades am 9.5. Als Argument führte Letz an, der Bosenheimer Ortsbeirat tage eigens wegen dieser Sache zeitgleich. Dort traf die Information vom Verzögerungsversuch der FDP noch während der laufenden Ortsbeiratssitzung ein. Und wurde nach deren Ende von Rechtsanwalt Herbert Emrich deutlich kommentiert. Sein Rat an den Ortsbeirat ist unmissverständlich:

Ganz egal ob der Stadtrat am 9.5.2025 die Mittel für einen Weiterbetrieb verweigert oder ob die Entscheidung weiter hinausgezögert wird: „eine weitere Klage erheben“. Es ist sicher, dass der Bosenheimer Ortsbeirat dieser Linie folgen wird. Aufgrund der Emrich-Ansage wird den Einwohner*Innen die Lieblingslösung der entscheidungsunwilligen Politik wohl erspart bleiben: „wenn du nicht mehr weiter weißt, bilde einen Arbeitskreis“. Denn genau diese Lösung wurde nach der Sitzung des Hauptausschusses am gestrigen Montagabend von den einschlägig interessierten kommunalpolitisch Tätigen bereits heftig diskutiert.

Da der OB den Punkt auf die Tagesordnung nimmt, wäre für dessen Absetzung eine Zweidrittelmehrheit nötig. Wegen des Widerstandes der künftigen Oppositionsfraktionen von AfD, Freien Wählern, Fairer Liste, FWG und BüFEP ist die nicht sicher. Zu organisieren wäre allerdings eine einfache Mehrheit für einen Änderungsantrag, mit dem eine Arbeitsgruppe eingesetzt wird, die sich um eine „Lösung“ bemüht. Ausser Zeitverzug würde das zwar nichts bringen. Aber mit ein paar Wochen hier und ein paar Monaten da könnte erreicht werden eine Entscheidung erst nach der im März 2026 anstehenden Landtagswahl treffen zu müssen.