Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Mittwoch (30.4.2025) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 52 Js 1057/24 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 60 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Rüdesheim wegen Verwendens eines verfassungswidrigen Kennzeichens zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2.500 Euro verurteilt.
Der Angeklagte soll Mitte August 2023 im Internet in einem sozialen Netzwerk öffentlich und für eine unbestimmte Vielzahl von Nutzern einsehbar ein Bild geteilt haben, welches ein aus Regenbogenflaggen zusammengesetztes Hakenkreuz gezeigt habe. Dem Angeklagten sei hierbei bewusst gewesen, dass die Verbreitung des Hakenkreuzes in dieser Art verboten gewesen sei.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach zu dem Tatvorwurf dahingehend eingelassen, dass es sich bei der Abbildung um die sogenannte „progress flag“ handeln würde und das Hakenkreuz für ihn nur als Mahnung zu verstehen gewesen sei, dass „es bald viel schlimmer kommen werde“. Er habe nicht gewusst, dass die Verwendung verboten gewesen sei. Auch spiegele das Bild nicht unbedingt seine Meinung wieder.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach