1 Jahr Haft für Beamtenbeleidigung und Sachbeschädigung des Elternhauses

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Dienstag kommender Woche (29.4.2025) um 11:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1021 Js 5484/24 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 26 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen Sachbeschädigung, unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln, Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt.

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll sich Anfang Februar 2024 zu seinem ehemaligen Elternhaus in Kirn begeben haben, welches in seinem Teileigentum stehe, und dort den Griff des Garagentors abgerissen, eine Fensterscheibe eingeworfen sowie den Briefkasten aufgebrochen haben. Ferner soll er gegen ein dort befindliches Motorrad getreten haben. Hierdurch sei ein Sachschaden in Höhe von insgesamt 850 Euro entstanden. Zudem soll der Angeklagte Mitte Februar 2024 gegenüber Polizeibeamten, die den Angeklagten einer Personenkontrolle hätten unterziehen wollen, körperlichen Widerstand geleistet haben.

Durch die körperliche Gegenwehr des Angeklagten habe eine Polizeibeamtin eine blutige Kratzwunde am Finger sowie ein Hämatom am rechten Bein sowie ein Polizeibeamter eine Kratzwunde am Finger sowie Schmerzen im Bereich des Ellenbogens erlitten. Während der anschließenden Festnahme soll der Angeklagte die Beamten unter anderem als „Bastarde“ und „Fotzen“ betitelt haben. In seiner Sporttasche habe der Angeklagte ein Springmesser sowie 5,03 Gramm Amphetamin mit sich geführt. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach