Stadtverwaltung plant keine Steuer auf Trinkwasser

Der Stadthaushalt ist hoch defizitär. Eine Besserung auch mittelfristig nicht abzusehen. Selbst wenn die Gewerbesteuer – was nicht im Ansatz abzusehen ist – auf das Niveau von 2023 steigen würde, bliebe ein Loch von über zehn Millionen Euro. Jährlich. Trotzdem möchten sich Stadtvorstand und Stadtratsmehrheit von hoch subventionierten Einrichtungen wie Bäderhaus und cucenia thermen nicht trennen. Die Folgen sind für viele gesellschaftlichen Gruppen brutal. Nur einige wenige Beispiele: Werbemaßnahmen für den Einzelhandel wird es aus finanziellen Gründen nicht geben.

Der mit einer sechsstelligen Besucherzahl erfolgreichen Stadtbibliothek stehen lächerlich wenige tausend Euro für den Nachkauf von Medien zur Verfügung. Die Stadtbrunnen liegen trocken. Um trotzdem eine Haushaltsgenehmigung – mit Auflagen versteht sich – von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) erhalten zu können, muss die Stadt ihre Einnahmen verbessern. Dafür gibt es konkrete Pläne. So wird noch im Mai die Grundsteuer rückwirkend zum 1.1.2025 deutlich erhöht. Und zum 1.1.2026 wird eine Bettensteuer neu eingeführt.

Obwohl so Mehreinnahmen in Millionenhöhe erzielt werden, bleibt der Stadthaushalt tief in den roten Zahlen. Weitere Geldquellen sind aus diesem Grund hoch willkommen. Daher hat ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden in den letzten Tagen für kommunalpolitischen Gesprächsstoff gesorgt. Die hessischen Richter urteilten am 9.4.2025, dass die von der dortigen Landeshauptstadt kassierte Besteuerung des Trinkwasserverbrauches rechtens ist. 90 Cent je Kubikmeter werden in Wiesbaden kassiert. In Bad Kreuznach würde das zu Einnahmen von einigen Millionen Euro führen.

Grund genug, um bei der Stadtverwaltung nachzufragen, ob es entsprechende Pläne gibt. Denn wie flexibel die Verantwortlichen bei zusätzlichen Steuern sind, haben sie mit der Bettensteuer unter Beweis gestellt. Die schon vor Jahren von der Fairen Liste vorgeschlagene Einnahmequelle war noch im Januar 2025 im Zusammenhang mit den diesjährigen Etatberatungen von Verwaltung und Stadtratsmehrheit abgelehnt worden. Ohne jede weitere Aussprache steht die neue Steuer nun nur drei Monate später doch im aktuellen Maßnahmenplan.

Den haben Oberbürgermeister Emanuel Letz und Bürgermeister Thomas Blechschmidt mit Schreiben vom 11.4.2025 Stadtrat und Öffentlichkeit vorgestellt. Die Antwort der Stadtverwaltung zu einer möglichen kommunalen Trinkwasser-Besteuerung lautet kurz und knapp: „aktuell gibt es keine Pläne der Stadtverwaltung Bad Kreuznach eine Wasserverbrauchssteuer in Bad Kreuznach einzuführen. Es kann aber sein, dass das Thema aus dem Bereich der Politik aufgegriffen wird“. Und da sich die Einwohner*Innen nach wie vor um nichts kümmern, ist einiges möglich.