Rüdesheimer betrog bei Internetgeschäften und beklaute die Freundin

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am Dienstag kommender Woche (29.4.2025) um 9:15 Uhr im Saal sechs (Az: 3 NBs 1042 Js 18005/22 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 29 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Rüdesheim wegen Betruges in 25 Fällen und Diebstahls in 2 Fällen unter Einbeziehung einer Strafe aus einem anderen Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten sowie zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt.

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll im Zeitraum von Mitte August 2022 bis Mitte Mai 2023 über das Internet in einer Vielzahl von Fällen Gegenstände, insbesondere NFL-Tickets und Handys, zum Verkauf angeboten haben. Jene Gegenstände seien sodann von unterschiedlichen Internetnutzern käuflich erworben worden. Während die Käufer in der Folgezeit den jeweils vereinbarten Kaufpreis an den Angeklagten gezahlt haben sollen, habe der Angeklagte die Kaufgegenstände entsprechend seiner vorgefassten Absicht, sich zu Unrecht zu bereichern, nicht an die Erwerber ausgeliefert. 

Ferner soll der Angeklagte im Zeitraum von Anfang Juni 2023 bis Mitte Juli 2023 bei einer Gelegenheit das Smartphone sowie 500 Euro Bargeld und bei einer anderen Gelegenheit 1.650 Euro Bargeld seiner damaligen Lebensgefährtin aus deren Wohnung in Bad Kreuznach entwendet haben. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach