Strassenprostitution ist überall im Stadtgebiet zulässig

Gestern berichtete tourismusbeitrag-so-nicht.de über die amtlich bekannte und kontrollierte Prostitution im Kreisgebiet. Weil der Beitrag ohne jeden Bezug zu einem aktuellen (Vor-)Fall verfasst ist, löste er Spekulationen zum Hintergrund der Veröffentlichung aus. In mehreren an die Redaktion gerichteten Anfragen wurden frei Haus Spekulationen mitgeliefert. Zu denen geben wir keine Stellungnahmen ab. Sondern raten zu Geduld. Denn erst einmal muss die für das bessere Verständnis konkreter Fälle dringend nötige Basisinformation vollständig veröffentlicht sein.

Dabei hat erneut die Kreisverwaltung mit der streng sachbezogenen Beantwortung einer weiteren Anfrage einen wichtigen Beitrag geleistet. Für wen diese Informationen gute Nachrichten sind, muss wohl individuell beurteilt werden. Was der Stadtverwaltung nach eigenen Angaben nicht bekannt war, stellt die Kreisverwaltung klar. Für Bad Kreuznach ist keine Sperrbezirksverordnung erlassen. „Somit ist die Prostitution überall im Stadtgebiet erlaubt“. Das war vor Ort in dieser Klarheit bisher nicht bekannt.

Auch wieso sich im weiteren Kreisgebiet die Prostitutionsproblematik nicht stellt, teilt die Kreisverwaltung mit: „die übrigen Gemeinden im Kreis Bad Kreuznach können eine solche Verordnung nicht erlassen, da hierfür eine gewisse Einwohnerzahl notwendig ist, welche diese nicht erreichen. Die Frage von tourismusbeitrag-so-nicht.de, ob überall dort, wo es keine Verordnung gibt, Prostitution zulässig ist, hat die Kreisverwaltung unmissverständlich beantwortet: „grundsätzlich ja. Uns sind jedoch keine Fälle bekannt. Außer in den bereits mitgeteilten Prostitutionsstätten mit Erlaubnis“.