4 genehmigte Prostitutions-Häuser im Kreisgebiet: alle in Bad Kreuznach

Bei kaum einer anderen Dienstleistung kommt die Stadt Bad Kreuznach ihrer raumordnungsplanerischen Funktion als Mittelzentrum so nach, wie bei der Prostitution. Kino, Spezialitäten-Restaurants, Ärzte und viele Angebote mehr gibt es überall im Kreisgebiet. Die einzigen vier amtlich genehmigten Gebäude, in denen Prostitution gewerblich angeboten werden darf, stehen alle in Bad Kreuznach. Das hat die Kreisverwaltung auf Anfrage mitgeteilt.

Dabei ist der offiziell in diesem Geschäftsfeld gewerblich aktive Personenkreis angesichts der Einwohnerzahl im Kreisgebiet von rund 160.000 eher überschaubar. Wer sich prostituieren möchte, muss seine Tätigkeit gemäss Prostitutionsschutzgesetz (ProstSchG) bei der zuständigen Behörde anmelden. Und neben einem „Informations- und Aufklärungsgespräch“ auch eine jährliche „Gesundheitsberatung“ in Anspruch nehmen.

Bestandteil der Beratung sind auch Informationen über die Sozialgesetzgebung. Die Person erhält dann eine entsprechende Bescheinigung („Hurenpass“), die bei der Ausübung des Gewerbes stehts mitzuführen ist. Im Kreis Bad Kreuznach wurden für das ganze Kreisgebiet im Jahr 2022 32 dieser Beratungen, im Jahr 2023 47 und im vergangenen Jahr 49 erteilt. Demzufolge dürfen amtlich genehmigt auch nicht mehr als diese Personenzahl im Prostitutionsgewerbe tätig sein.