Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Mittwoch dieser Woche (23.4.2025) um 13 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1043 Js 4509/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat eine 25 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Idar-Oberstein wegen Betruges in 13 Fällen unter Einbeziehung einer Strafe aus einem anderen Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt.
Zudem hat das Amtsgericht Idar-Oberstein die Angeklagte wegen Betruges in drei weiteren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt. Die Angeklagte soll im Zeitraum von Ende Januar 2022 bis Anfang November 2023 den Entschluss gefasst haben, sich durch betrügerische Internetverkäufe eine dauerhafte und nicht unerhebliche Einnahmequelle zu verschaffen.
Und in diesem Zusammenhang in 16 Fällen über das Internet Konzertkarten und andere Waren, die sie jeweils nicht besessen habe, zum Verkauf angeboten haben. Die Käufer sollen sodann die jeweiligen Kaufpreise auf das Konto der Angeklagten überwiesen haben. Die mit den Käufern vereinbarte Gegenleistung habe die Angeklagte in der vorgefassten Absicht, sich auf Kosten der Käufer zu bereichern, jeweils nicht erbracht. Die Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach