Als Eigenheimbesitzer in Winzenheim war Mike Mattern schon aus persönlicher Betroffenheit daran interessiert, wie das mit der Grundsteuer genau funktioniert. Zumal in Bad Kreuznach weitere Erhöhungen bereits geplant sind. Rückwirkend zum 1.1.2025. Und Mattern für sich, Nachbarn, Geschäftspartner und Freunde wissen wollte, was in diesem und in den Folgejahren finanziell auf die Grundstückseigentümer zukommt. Daher hatte Mike Mattern gern die Aufgabe übernommen den Teilnehmer*Innen der von tourismusbeitrag-so-nicht.de veranstalteten Diskussionsveranstaltung am 31.3.2025 die Zusammenhänge zu erklären.
Von Mike Mattern
1. Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine der ältesten Steuern überhaupt. Bereits in der Antike musste eine Art Grundsteuer gezahlt werden. Auf dem Gebiet des heutigen Deutschland wurde bereits im Mittelalter Grundsteuer systematisch erhoben. Besteuert werden heute das Eigentum und Erbbaurechte (Beispiel Kurhaus) an Grundstücken und deren Bebauung. Wir sprechen heute Abend nur über die Grundsteuer B. Die Grundsteuer A wird für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke erhoben. Die neue Grundsteuer C ist eine spezielle Baulandsteuer, die in Bad Kreuznach nicht kassiert wird.

2. Wer zahlt die Grundsteuer?
Steuerschuldner ist immer der Grundstücks- oder Erbbaurechtseigentümer. Dieser darf diese als Nebenkosten auf die Miete umlegen.
3. Wer kassiert die Grundsteuer?
Zu 100% die Städte und Gemeinden, auf deren Gebiet die Grundstücke liegen bzw die Häuser stehen. Die Grundsteuer ist zwar bundesweit gesehen nicht die ertragreichste Einnahmequelle für die Kommunen. Aber die zuverlässigste der drei wesentlichen, in der Höhe von der Kommune selbst festzusetzenden Steuern. Die Gewerbesteuer schwankt nämlich erheblich, in Bad Kreuznach um mitunter sogar zweistellige Millionenbeträge. Und die Vergnügungssteuer hat nur ein sehr geringes Volumen.
4. In Bad Kreuznach sind die Steuereinnahmen für 2025 wie folgt geplant:
Die Gewerbesteuer mit 26 Millionen Euro.
Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer mit rund 25 Millionen Euro.
Die Gemeindeanteile an der Umsatzsteuer mit rund 6,5 Millionen Euro.
Die Vergnügungssteuer mit rund 2,7 Millionen Euro.
Und die Grundsteuer mit rund 10 Millionen Euro.
5. Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Die Grundsteuer wird mittels Grundbesitzabgabenbescheid von der Stadt festgesetzt. Die dabei entscheidende Ausgangsbasis ist der vom Finanzamt festgestellte und in einem gesonderten Bescheid den Eigentümern mitgeteilte Grundsteuermessbetrag als Grundlagenbescheid. Der vom Finanzamt festgestellte Einheitswert wird mit der ebenfalls vom Finanzamt ermittelten Steuermesszahl multipliziert, was den Grundsteuermessbetrag ergibt. Mit diesem ganzen Vorgang hat die Stadt nichts zu tun. Das ist allein Sache zwischen den Grundstückseigentümern und dem Finanzamt.
Erst jetzt kommt die Stadt ins Spiel. Denn in ihrem Grundbesitzabgabenbescheid multipliziert sie den jeweiligen Grundsteuermessbetrag mit ihrem vom Stadtrat festgesetzten Hebesatz. Der liegt seit zwei Jahren unverändert bei 550 Punkten. Also an dieser Stelle noch einmal die Klarstellung: fast alle Veränderung in den aktuellen Grundbesitzabgabenbescheiden der Stadt Bad Kreuznach vom März 2025 haben nichts mit der Stadt zu tun. Sondern gehen allein auf die Veränderung der Besteuerungsgrundlagen durch die Finanzverwaltung zurück.
6. Warum haben sich die Besteuerungsgrundlagen verändert?
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 10. April 2018 die Verwendung der Jahrzehnte alten Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt. Dieses Urteil ist die Ausgangslage für die Grundsteuerreform. Zum 1. Januar 2022 mussten rund 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Die Bundespolitik hat dazu immer erklärt, das Gesamtaufkommen der Grundsteuer solle durch die Reform unverändert bleiben. Man nennt das Aufkommensneutralität. Was die Bundespolitik nicht erklärt hat:
– erhebliche regionale Verschiebungen
– erhebliche Verschiebungen zwischen den Wohngrundstücken und solchen mit gewerblicher Nutzung
– erhebliche Neubewertungen der Wohnlagen in einer Gemeinde oder Stadt
Die beiden letztgenannten Veränderungen führen dazu, dass es heute Diskussionen gibt. Denn in Bad Kreuznach haben sich die Veränderungen der Bundesgesetzgebung fatal ausgewirkt:
– Die Einnahmen aus der Grundsteuer für Gewerbegrundstücke sind um einen Millionenbetrag eingebrochen
– Hunderte von Wohngrundstücken wurden teils deutlich höher eingestuft. Trotzdem liegen die Grundsteuereinahmen der Stadt in der Summe um rund 2 Millionen Euro niedriger, als noch 2024.