2.700 Euro Strafe für IPhone-Diebstahl in Disco?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Mittwoch dieser Woche (16.4.2025) um 9:305 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1044 Js 8072/24 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 23 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Neuhäusel wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2.700 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte Mai 2024 in einer Diskothek in Bad Kreuznach an der Theke das IPhone eines anderen Besuchers der Diskothek aus dessen Jackentasche entwendet haben. Das IPhone habe einen Wert in Höhe von rund 300 Euro gehabt.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach