Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (1. Strafkammer) am morgigen Montag (14.4.2025) um 9 Uhr im Saal sieben (5 KLs 1041 Js 10294/24 jug) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 19 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Simmern einen versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor.
Der Angeklagte soll Anfang August 2024 in Simmern einen flüchtigen Bekannten, der mit einem Pkw an ihm vorbeigefahren sei, durch ein Handzeichen auf sich aufmerksam gemacht haben. Der Bekannte des Angeklagten habe daraufhin seinen Pkw angehalten, woraufhin der Angeklagte an die Fahrertür des Pkw gegangen sei. Durch das geöffnete Fenster der Fahrertür habe der Angeklagte seinen Bekannten gefragt, ob er ihn noch kenne, was dieser bejaht habe.
Im Anschluss daran soll der Angeklagte seinem Bekannten zunächst die Brille vom Gesicht gezogen haben und daraufhin aus seiner Jackentasche ein Klappmesser gezogen haben. Das Klappmesser habe er geöffnet und mit der Klinge nach unten in der rechten Faust gehalten. Der Bekannte des Angeklagten habe das Messer wahrgenommen und versucht die Fahrertür zu öffnen, um den Angeklagten abzudrängen.
Der Angeklagte habe jedoch die Fahrertür festgehalten. Und sodann mit dem Messer in Tötungsabsicht in Richtung des Oberkörpers seines Bekannten gestochen. Dieser habe dem Stich allerdings ausweichen können und daraufhin versucht über den Beifahrersitz zur Beifahrertür zu gelangen. Der Angeklagte soll hierbei nochmals auf seinen Bekannten eingestochen haben.
Er soll ihn zweimal am linken Oberschenkel und einmal am linken Unterschenkel getroffen haben. Nachdem der Bekannte des Angeklagten schließlich zur Beifahrertür gelangt sei, sei der Angeklagte geflüchtet. Der Bekannte des Angeklagten habe zwei Schnittwunden am linken Oberschenkel und eine Schnittwunde am linken Unterschenkel erlitten. Fortsetzungstermine sind auf den 23.4.2025, 15.5.2025, 30.5.2025, 10.6.2025, 20.6.2025 und den 9.7.2025 bestimmt worden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach