Windesheimer Problem-Afghane befindet sich in Abschiebehaft

Der auch gegen Mitgeflüchtete verhaltensauffällige Afghane aus der Notunterkunft für Flüchtlinge in Windesheim befindet sich auf Grundlage einer richterlichen Entscheidung vom 8.4. zunächst bis 8.7.2025 in Abschiebehaft. Grundlage für diese Entscheidung war die Ankündigung eines konkret in Aussicht gestellten Abschiebetermins durch den Bund. Sollte eine Verlängerung der Abschiebehaft notwendig sein, wird darüber zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Der Sicherheitsdienst in der Einrichtung wird vor diesem Hintergrund jetzt zeitnah abgezogen. Der genaue Termin der Abschiebung ist noch nicht bekannt. Ein solcher wird erst kurzfristig durch das BMI mitgeteilt.

Darf aber nach § 59 Aufenthaltsgesetz nicht bekannt gegeben werden. Der Bürgermeister der Ortsgemeinde Windesheim Volker Stern und der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg Michael Cyfka wurden unmittelbar nach der Gerichtsentscheidung über die Entwicklung informiert. Landrätin Bettina Dickes (CDU): „Ich bin erleichtert über diesen Schritt, weil ich erlebt habe, welch große emotionale Belastung die Situation der zurückliegenden Wochen für die Bevölkerung in Windesheim, aber ganz besonders auch für Bewohner und Mitarbeiter in der Notunterkunft bedeutet hat. Es ist für mich ein wichtiger Punkt, dass der Staat hier Handlungsfähigkeit zeigt.“

Text: Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Bild: SWR