ADD setzt Haushaltsprüfung bis zur Grundsteuererhöhung aus

Von Claus Jotzo

Der Oberbürgermeister hatte die Stadtratsmitglieder am gestrigen Donnerstagabend (10.4.2025) bereits in eine Sitzungspause entlassen, da meldete sich der Bürgermeister zur Wort. In die im Sitzungssaal herrschende Unruhe hinein berichtete Thomas Blechschmidt jenen, die bereit waren zuzuhören, dass die erst am vergangenen Freitag an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) gerichtete Stellungname der Stadt zum ersten schriftlichen Ordnungsruf der Aufsichtsbehörde bezüglich des Stadthaushaltes für 2025 bereits nach sechs Tagen beantwortet worden war. Mit einem knapp fünfzeiligen Schreiben. Verfasst in typischem Bürokratendeutsch.

Stadtratssitzung am 10.4.2025.

Inhaltlich reduziert auf das einzige Thema, das für die ADD von Interesse ist: die Erhöhung der Grundsteuer. Um verständlich zu machen, was das konkret bedeutet, verwies Blechschmidt auf das Beispiel der Landeshauptstadt. Die die dortige Grundsteuer kräftig erhöhen muss, um eine Haushaltsgenehmigung zu erhalten. Genau das muss auch in Bad Kreuznach geschehen. Schnell. Denn rückwirkend zum 1.1.2025 kann das dringend benötigte Geld nur dann einkassiert werden, wenn der Erhöhungsbeschluss vor dem 30.6.2025 gefasst wird. Außerdem behält sich die ADD eine bis zu zweimonatige Prüfzeit nach Eingang der deutlich einnahmeverbesserten Haushaltssatzung vor.

Damit also im Jahr 2025 noch Investitionsmaßnahmen auf den Weg gebracht werden können, ist Eile bei der Beratung geboten. Insofern verwunderlich: eine Sondersitzung des Finanzausschusses soll es – so der aktuelle Planungsstand – im April nicht geben. Aber vielleicht nutzt Kämmerer und Bürgermeister Thomas Blechschmidt die gestern Abend entstandene Situation (siehe gesonderter Bericht „Stadt führungslos: Schließung von Bäderhaus + crucenia thermen droht“ in der heutigen Ausgabe), um die Zügel anzuziehen. Und die zwingend notwendigen Entscheidungen zeitnah auf den Weg zu bringen. Auch die Einwohner*innen haben es verdient, dass ihnen endlich reiner Wein eingeschenkt wird.

Das Schreiben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) im Wortlaut:

„Ich habe Ihre Stellungnahme vom 4.4.2025 – wie soeben besprochen – erhalten. Darin legen Sie unter anderem dar, dass Sie die ADD über das Ergebnis der Beratung und Beschlussfassung bezüglich der Hebesätze bei der Grundsteuer B informieren werden. Dies wird seitens der Kommunalaufsicht zur Kenntnis genommen. Die Genehmigungsfrist bleibt daher bis zum Eingang Ihrer ergänzenden Stellungnahme unterbrochen. Eine neue zweimonatige Genehmigungsfrist beginnt mit Zugang der vorbezeichneten Stellungnahme“.