2 Verkehrsunfälle mit Verursachern unter Drogen- bzw Alkoholeinfluss

Gleich zwei Verkehrsunfälle, bei denen die jeweiligen Verursacher unter Drogen- bzw Alkoholeinfluss standen, musste die Polizeiinspektion Bad Kreuznach am gestrigen Dienstagvormittag (8.4.2025) aufnehmen. Gegen 7:58 Uhr wurde ein Verkehrsunfall zwischen Pkw und Fußgängerin im Einmündungsbereich des Weyroth in die Richard-Wagner-Straße gemeldet. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen wollte der 52jährige Pkw-Fahrer aus dem Weyroth nach rechts in die Richard-Wagner-Straße abbiegen.

Hierbei übersah er die Einmündung querende und daher vorrangberechtigte 23jährige Fußgängerin. Es kam zum Zusammenstoß, durch denn die Fußgängerin leichte Verletzungen erlitt. Sie wurde in ein Krankenhaus verbracht. Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme stellten die Polizeibeamten fest, dass der 52jährige Unfallverursacher nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Des Weiteren kamen erhebliche Zweifel an seiner Verkehrstüchtigkeit auf. Ihm wurde daher wegen des Verdachts des Betäubungsmittelkonsums Blut entnommen.

Des Weiteren wurden Strafanzeigen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Körperverletzung durch Verkehrsunfall und Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgenommen. Gegen 9:17 Uhr wurde ein weiterer Verkehrsunfall mit ebenfalls zwei Beteiligten gemeldet. Im Einmündungsbereich der George-Marshall-Straße in die Alzeyer Straße war es zu einem Zusammenstoß zweier Pkw gekommen. Der 38jährige Fahrzeugführer eines VW Passat bog aus der George-Marshall-Straße kommend in die Alzeyer Straße ein. Dabei missachtete er die Vorfahrt einer dort stadteinwärts fahrenden 52jährigen Suzuki-Fahrerin.

Es kam zur Kollision im Kreuzungsbereich. Beide Pkw wurden im Frontbereich beschädigt. Die Suzuki-Fahrer wurde leicht verletzt und vorsorglich in ein Krankenhaus verbracht. Beim 38jährigen Unfallverursacher konnten noch vor Ort Anzeichen einer eingeschränkten Verkehrstüchtigkeit erkannt werden. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,06 Promille. Gegen den Beschuldigten wurden daher Strafanzeigen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung erfasst. Bei ihm wird eine Blutprobe entnommen und der Führerschein mit dem Ziel der Entziehung sichergestellt.

Quelle: Polizeiinspektion Bad Kreuznach