Rückwirkende Grundsteuererhöhung zum 1.1. wird im Juni beschlossen

Von Claus Jotzo

Der Zeitplan für die nächste Erhöhung der Grundsteuer steht. In der Sitzung des Finanzausschusses am 6. Mai 2025 erfolgt eine vorbereitende Aussprache über getrennte Hebesätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke. Am 2. Juni wird der Ausschuss dann seinen konkreten Vorschlag für den Stadtrat beraten und vorlegen. Dort fällt die endgültige Entscheidung am 26. Juni. Oder in einer Sondersitzung noch ein paar Tage früher. Damit wird die Grundsteuer zum 1.1.2025 rückwirkend erhöht. Die Größenordnung dieser Erhöhung wurde in der gestrigen Sitzung der städtischen Finanzspezialisten immerhin angedeutet.

Zum einen ist jetzt klar, dass die Mehrheit der Kommunalpolitiker*Innen für die in Rheinland-Pfalz erstmals ab diesem Jahr möglichen unterschiedlichen Hebesätze für Gewerbe- und Wohngrundstücke votiert. Durch die Neubewertung der Finanzverwaltung waren die Gewerbegrundstücke durchschnittlich erheblich entlastet worden. Das führte bei der Stadt zu Einnahmeausfällen von rund 1,5 Millionen Euro. Durch eine entsprechende Erhöhung soll mindestens eine Aufkommensneutralität erreicht werden. Das ist selbstredend nicht für einzelne Grundstücke möglich. Sondern lediglich für die Summe aller gewerblich genutzten Grundstücke im Stadtgebiet.

Aber auch für die Wohngrundstücke wird der Stadtrat an einer Erhöhung nicht vorbeikommen. Denn der von ihm beschlossene Stadthaushalt für 2025 ist hochdefizitär (fast 20 Millionen Euro Miese). Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) macht ihre, für eine Vielzahl von Projekten zwingend nötige Zustimmung von einer deutlichen Einnahmeerhöhung abhängig. Daher wird Bad Kreuznach, wie bereits Koblenz, Kaiserslautern und andere Städte um eine spürbare Grundsteuerhöhung auch für die Wohngrundstücke nicht herumkommen. Kämmerer und Bürgermeister Thomas Blechschmidt formulierte das gestern Abend im Finanzausschuss so:

„Aufkommensneutralität wird der ADD nicht reichen“. Hinter vorgehaltener Hand wird von Finanzausschuss und Stadtratsmitgliedern eine Erhöhung von 200 bis 300 Punkten für realistisch gehalten. Angesichts der Anfang März 2025 von der Stadt verschickten Grundbesitzabgabenbescheide kann sich jede(r) ausrechnen, was das für sein Grundstück bedeutet. Die in den Bescheiden festgesetzten Beträgen sind auf der Basis von 550 Punkten berechnet. Würde um 100 Punkte erhöht, entspräche das also rund 18 %, würde um 200 Punkte erhöht entspräche das rund 36%, würde um 300 Punkte erhöht, entspräche das rund 55% mehr.

Das trifft die Ein- und Zweifamilienhausbesitzer*Innen subjektiv stärker, als die Mieter von Gewobau- und Genossenschaftswohnungen. Wer dort heute über die Nebenkostenabrechnung jährlich rund 100 Euro Grundsteuer zahlt, kommt nach der Erhöhung maximal auf 155 Euro. Einfamilienhausbesitzer, die auf der Basis der März-Bescheide mit 600 Euro veranlagt sind, müssen rückwirkend zum 1.1. mehrere hundert Euro zusätzlich zahlen. Hinsichtlich der im März 2026 anstehenden Landtagswahl wird es interessant sein zu beobachten, wie sich die dort antretenden Parteien in der Grundsteuerfrage vor Ort positionieren (weiterer Bericht folgt).