Auch elf Jahre nach der Eingemeindung von Bad Münster am Stein / Ebernburg fremdeln noch viele dortige Kommunalpolitiker*Innen mit dieser – teils selbst verschuldeten – Tatsache. Denn zur Verwaltungsreform kam es ja nur deshalb, weil das Land dem Rote-Zahlen-Spiel unter dem Rheingrafenstein nicht länger zusehen wollte. Wie viele andere aus dem jüngsten Bad Kreuznacher Stadtteil kennt Norbert Welschbach (CDU) einen negativen Stadthaushalt nur zu gut. In Bad Münster am Stein / Ebernburg führte die dortige Defizit-Lage sogar zur Einsetzung eines Staatskommissars. Der ersetzte faktisch den demokratisch gewählten Bürgermeister. Und in vielen Fällen den dortigen Stadtrat gleich mit.

Aufgrund der erheblichen Haushaltsdefizite der Jahre 2024 und 2025 befindet sich jetzt auch Bad Kreuznach in einer schwierigen Lage. In der gestrigen Sitzung des Finanzausschusses (7.4.2025) kommentierte das Norbert Welschbach, der den städtischen Gremien seit der Eingemeindung angehört, so: „wenn ich das Wort Krise höre, fühle ich mich schon beinahe als Bad Münsterer heimisch“ hier. Das löste lang anhaltende Heiterkeit im Gremium aus. Humor ist eben, wenn man trotzdem lacht. Was Welschbach noch Sorge macht: „gibt es in der Frage der Grundsteuererhöhung eine namentliche Abstimmung?“ Offenbar befürchtet Welschbach die persönliche Zuordnung von Verantwortung durch betroffene Grundstückseigentümer.
Genau dieser Fall ist in der von Welschbach mitbeschlossenen Geschäftsordnung des Stadtrates verbindlich geregelt. In § 23 „Beschlussfassung“, Absatz sieben. Demnach kann „ein Viertel der anwesenden Stadtratsmitglieder beantragen, dass namentlich abgestimmt wird“. Es kommt dazu, wenn dies vom Stadtrat beschlossen wird. Auch wie eine namentliche Abstimmung abläuft, ist in der GO genau beschrieben: „die Ratsmitglieder werden vom Vorsitzenden einzeln aufgerufen. Sie antworten mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“. Die Namen der Ratsmitglieder und ihre Antworten sowie die Nichtteilnahme von Ratsmitgliedern an der Abstimmung sind in der Niederschrift festzuhalten.