Tarifeinigung schafft Klarheit für den Stadthaushalt

Weitere Streiks im Öffentlichen Dienst der Kommunen sind abgewendet: am gestrigen Sonntag (6.4.2025) wurde eine Tarifeinigung rückwirkend zum 1.1. diesen Jahres erreicht. Demnach wird es ab diesem April es eine monatliche Entgelterhöhung von 3 Prozent geben, mindestens jedoch um 110 Euro. Besonders profitieren werden Menschen aus den unteren Lohngruppen. Eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent ist ab Mai 2026 vorgesehen. Die Laufzeit des neuen Tarifvertrages beträgt 27 Monate und endet am 31. März 2027.

Die Tarifeinigung im Öffentlichen Dienst kostet die Einwohner*Innen im kommenden Jahr rund 1,9 Millionen Euro mehr, als in diesem Jahr.

Zusätzlich zu den Entgelterhöhungen steigen die Zulagen für besonders belastende Arbeitszeiten. Für Schichtdienste erhöhen diese sich von 40 auf 100 Euro monatlich. Für Wechselschichtdienste von 105 auf 200 Euro. Alle Zuschläge werden dynamisiert. Das bedeutet, dass sie bei künftigen Tariferhöhungen prozentual mit ansteigen. Weiterhin steht fest, dass es ab dem kommenden Jahr einen zusätzlichen Urlaubstag geben wird. Kämmerer und Bürgermeister Thomas Blechschmidt sieht das Ergebnis mit einem lachenden und einem weinenden Auge.

Weil die in diesem Jahr wirksame Tariferhöhung im beschlossenen Stadthaushalt 2025 bereits eingepreist ist, ergibt sich daraus keine weitere Belastung. Anders als für den Stadthaushalt des kommenden Jahres. Der ist durch den diesjährigen Tarifabschluss bereits jetzt mit einer Personalkostensteigerung von 3,1% belastet (0,5% für den zusätzlichen Urlaubstag und 2,8% Tariferhöhung umgerechnet auf das komplette Jahr 2026). Das entspricht einer Steigerung der Personalkosten um rund 1,9 Millionen Euro. Ohne dass auch nur ein Euro Mehreinnahmen absehbar ist.

Der Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat dazu unter der Überschrift „Schwieriges Ergebnis in schwierigen Zeiten“ Stellung genommen: „es wurde ein Verhandlungsergebnis erzielt, das prozentuale Einkommenssteigerungen über der erwarteten Preissteigerungsrate umfasst. Zudem wurden Verbesserungen bei bestimmten Zuschlägen und der Arbeitszeit erreicht. Wir werden die positiven und kritischen Aspekte des Kompromisses ausführlich mit unseren Mitgliedern im Rahmen einer Mitgliederbefragung diskutieren.“

Das erklärte Michael Blug, ver.di Landesbezirksleiter für Rheinland-Pfalz und das Saarland. Die Verhandlungen und am Ende die Schlichtung, die in den letzten Wochen stattfand, war geprägt von einer angespannten wirtschaftlichen Lage und den anhaltenden Herausforderungen im öffentlichen Dienst. Das Verhandlungsergebnis im öffentlichen Dienst setzt auf der Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission auf und bringt signifikante Verbesserungen für die Beschäftigten. Ab April 2025 wird es eine monatliche Entgelterhöhung von 3,0 Prozent geben, mindestens jedoch 110 Euro.

Besonders profitieren werden Menschen aus den unteren Lohngruppen. Eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent ist ab Mai 2026 vorgesehen. Die Laufzeit des neuen Tarifvertrages beträgt 27 Monate und endet am 31. März 2027. Zusätzlich zu den Entgelterhöhungen steigen die Zulagen für besonders belastende Arbeitszeiten erheblich: Für Schichtdienste erhöhen sie sich von 40 auf 100 Euro monatlich, für Wechselschichtdienste von 105 auf 200 Euro und in Krankenhäusern von 155 auf 250 Euro. Alle Zuschläge werden dynamisiert, was bedeutet, dass sie bei künftigen Tariferhöhungen prozentual mit ansteigen.

Ein weiterer wichtiger Punkt des Verhandlungsergebnisses ist die Vereinbarung eines zusätzlichen Urlaubstags ab dem Jahr 2027. Darüber hinaus wurde die Einführung eines Langzeitkontos sowie verbesserte Regelungen zur Gleitzeit beschlossen. Die Jahressonderzahlung (13. Monatsgehalt) wird künftig in bis zu drei freie Tage umgewandelt werden können, um mehr Flexibilität und Zeitsouveränität zu ermöglichen. Die Jahressonderzahlung selbst wird dabei insgesamt erhöht. Bei den kommunalen Arbeitgebern einheitlich auf 85 Prozent und beim Bund auf zwischen 75 und 95 Prozent des Monatsgehalts.

Es wurde mit den Arbeitgebern vereinbart, dass es zeitlich befristet, freiwillige Erhöhungen der persönlichen Arbeitszeit auf bis zu 42 bezahlte Stunden pro Woche geben kann. Für die zusätzlichen Stunden werden Gehaltszuschläge gewährt. Es ist festgelegt, dass niemand dazu gedrängt werden kann, mehr zu arbeiten; dies ist ein wesentlicher Bestandteil der Tarifvereinbarung. Wer sich jedoch entscheidet, freiwillig mehr zu arbeiten, erhält für diese zusätzlichen Stunden einen Aufschlag. Die Regelung ist zunächst auf fünf Jahre angelegt und wird rechtzeitig vor Ablauf in ihrer Wirkung überprüft. ver.di startet nun eine Mitgliederbefragung zum Verhandlungsergebnis. Und Mitte Mai wird die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst eine endgültige Entscheidung treffen.