Fortgesetzte Verkehrsüberwachung an der Dr. Martin-Luther-King-Grundschule

Aus der vom rheinland-pfälzischen Innenministerium zu verantwortenden, zu knappen Personalausstattung hat die Polizeiinspektion Bad Kreuznach die richtige Konsequenz gezogen. Statt an den 25 neuralgischen Punkten im Stadtgebiet je zwei Mal im Jahr Verkehrsüberwachungen durchzuführen, wurde im Bereich der Dr. Martin-Luther-King-Grundschule ein Schwerpunkt gesetzt. Wenn dieses Konzept noch einige Monate durchgehalten wird, ist eine deutliche Reduzierung des unzulässigen Vorbeifahrens an Kita und Grundschule sicher.

Obwohl die Beschilderung des Einfahrverbotes und der Geschwindigkeitsbegrenzung ebenso eindeutig ist, wie der Sinn dieser Regelungen angesichts von Grundschule und Kita, wird hier alltäglich nicht nur durchgefahren, sondern dabei von einigen auch noch gerast.

Denn die es sind immer die selben Fahrzeugführer*Innen, die dort rücksichtslos eine Abkürzung suchen. Oft einfach Strukturierte, die eben drei oder vier Erlebnisberichte von kontrollierten Falschfahrer*Innen (oder ein persönliches Erlebnis mit der Polizei) benötigen, um im Interesse ihres Führerscheines und / oder ihres Geldbeutels die richtige Konsequenz zu ziehen.

Wenn dieser Effekt sich eingestellt hat, kann mit der entsprechenden Kontrolldichte der nächste innerstädtische Gefährdungsschwerpunkt ins Auge gefasst werden. Die aktuelle Überwachungsmaßnahme fand am späten gestrigen Donnerstagnachmittag (3.4.2025) gegen 17 Uhr im für den Durchgangsverkehr gesperrten Abschnitt der Richard-Wagner-Straße statt. Dieser Strassenbereich vor Grundschule und Kita wird im Anschluss an die Schulöffnungszeiten und in den Ferien von spielenden Kindern genutzt.

Daher ist dort ganzjährig und bis in die Abendstunden hinein ein besonderer Augenmerk auf die Verkehrssicherheit zum Schutz der Kinder und Jugendlichen erforderlich. Im Rahmen der gestrigen Verkehrsüberwachung wurden drei Fahrzeuge festgestellt, die gegen die Beschilderung verstießen. Die verantwortlichen Fahrzeugführer*Innen mussten ein Verwarngeld von je 50 Euro entrichten. Und durften ein verkehrserzieherisches Gespräch mit den Beamten erleben.

Quelle: Polizeiinspektion Bad Kreuznach