Ist „freislerische Arroganz“ eine Beleidigung oder faktenbasiert?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.
Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Donnerstag (3.4.2025) um 9:15 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1021 Js 4758/24 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 64 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1.500 Euro verurteilt. Der Angeklagte soll in einem Betreuungsverfahren am Amtsgericht Bad Kreuznach Anfang März 2024 eine Beschwerde an das Amtsgericht Bad Kreuznach übermittelt haben, in welcher er geschrieben habe, dass er die „freislerische Arroganz“ einer namentlich bezeichneten Richterin nicht unterstützen könne. Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach dahingehend eingelassen, dass er die Äußerung geschrieben habe, er diese jedoch als gerechtfertigt ansehe, da es sich aus seiner Sicht nicht um eine Beleidigung handele, weil seine Äußerung auf Fakten beruhe. Quelle: Landgericht Bad Kreuznach