Regionale Änderungen der Strassenverkehrsordnung in Kraft (APRILSCHERZ)

Man nennt das aus der Not eine Tugend machen: Nachdem die Bewerbung um eine Landesgartenschau gescheitert ist und die Teilnahme an einer mit erheblichen Fördermitteln ausgestatteten Fußgänger-Studie erst gar nicht ins Auge gefasst wurde, hat sich die Stadtverwaltung fürs Mitmachen an einem wegweisenden Projekt des Bundesverkehrsministeriums entschieden: die „Regionalisierung der Strassenverkehrsordnung“. Erdacht noch vom früheren Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (der mit der guten Idee, wie man Steuergeld-Millionen ohne großen Aufwand verbrennen kann.

Natürlich ist das für jene, die durch die rechtswidrigen Linksabbieger aufgehalten oder gar gefährdet werden, nicht schön. Aber ab jetzt steht das schnelle Fortkommen eines Einzelnen über den Fortbewegungs- und Sicherheitsinteressen Vieler.

Stichwort: Maut). Damit sollen Städte und Gemeinden in die Lage versetzt werden ihre Einwohner*Innen zu entkriminalisieren. Dort wo aufgrund einer zu dünnen Personaldecke bei der Polizei auch einfachste Verkehrsregeln nicht kontrolliert oder gar durchgesetzt werden können, dürfen die Projekt-Kommunen eine Reihe von Bestimmungen der StVO auf unbestimmte Zeit aussetzen. Bisher rechtswidriges Linksabbiegen ist ab heute in Bad Kreuznach ebenso erlaubt, wie das Überfahren von Verkehrslinien. Zulässig ist ab sofort auch das Leugnen von Einbahnstrassenregelungen.

Etwa an der Kreuzung von Eich- und Kilianstrasse war es schon immer kleinlich, das Rechtsabbiegen ab dem ersten Zentimeter zu verbieten. Nur weil da von Verkehrserziehern im Amt eine Einbahnstrasse ausgeschildert wurde. Wo viele doch einfach nur auf den Parkplatz möchten. Und gar nicht bis vor zur Wilhelmstrasse. Kontrolliert wurde es eh nie. Und jetzt ist es eben erlaubt.