Kreis hat die Jagd auf Mufflons auch mit Nachtsichtgeräten freigegeben

Wer in diesen Tagen einen Nachtspaziergang durch den Meckenheimer Wald (bei Kirn) macht, kann dort auf mit Langwaffen und Nachtsichtgeräten ausgestattete Personen treffen. Dabei handelt es sich weder um Kräfte der neuen Heimatschutzbrigade. Und auch nicht um Vorboten einer Invasionsarmee. Sondern um Jagdausübungsberechtigte mit Sonderausstattung. Denn seit gut drei Wochen gilt im Kreis Bad Kreuznach eine neue jagdbezogene Allgemeinverfügung. Mit dieser wurde sowohl die Schonzeit als auch das Nachtjagdverbotes für Muffelwild aufgehoben. Der Grund für diese ungewöhnliche Maßnahme ist die Bewertung von Mufflons als „schlimmste invasive Art“.

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Die verantwortlich ist für ganz erhebliche Wald- und Flurschäden: die Mufflons fressen leidenschaftlich gern Rinde und Knospen junger Bäume. Die daher absterben. Das beeinträchtigt die natürliche Verjüngung des Waldes. Und führt zu Erosionsschäden. Diese werden von den betroffenen Grundstücksbesitzern und Gemeindeverantwortlichen schon seit Jahren kritisiert. Vor allem der Meckenbacher Hang bei Kirn wurde durch die Mufflons schwer geschädigt. Konkret besteht dadurch die Gefahr eines Hangabgangs und Starkregenschäden. Auf Antrag der Kreisverwaltung hat die Zentralstelle der Forstverwaltung mit Sitz in Neustadt als Obere Jagdbehörde daher die angesprochenen Allgemeinverfügung erlassen.

Mufflons dürfen seit dem 5. März auch nachts gejagt werden. Sogar mit Licht und Nachtsichtgeräten. Zudem ist die Schonzeit aufgehoben. Und zwar für alle Mufflons. Damit ist im Kreis Bad Kreuznach jetzt das möglich, was der Naturschutzbund Nabu in Nordrhein-Westfalen schon seit Jahren fordert: die Art komplett abzuschießen. Weil es sich beim Mufflon um eine invasive Art handelt. Die als eigentlicher Felsinselbewohner an die weichen Böden in deutschen Wäldern nicht angepasst ist. Der örtliche Bestand ist zwischenzeitlich auf mehrere hundert Exemplare angewachsen. Gegen die Aufhebung des Nachtjagdverbotes hat sich der rheinland-pfälzische Landesjagdverband ausgesprochen.

Er befürchtet, dass bei der Nachtjagd auch Muttertiere getötet werden. Mit der Folge, dass ihre Lämmer verhungern. Laut Landesjagdverband ist die Allgemeinverfügung der landesweit erste Fall, in dem das Nachtjagdverbot aufgehoben wurde. Der Landesjagdverband erkennt hier einen Einstieg eine häufigere Aufhebung des Nachtjagdverbotes. Der Verband räumt ein, dass vor allem in den Regionen um Bad Sobernheim und Kirn eine zu große Mufflon-Population existiert. Diese könne allerdings allein durch eine Aussetzung der Schonzeit deutlich zurückgeführt werden. Ganz klar spricht sich der Landesjagdverband gegen die Aufhebung des Nachtjagdverbotes aus.

Die Kreisverwaltung weist auf Anfrage darauf hin, dass „allein im vergangenen Jahr zwei Infoveranstaltungen zu diesem Thema stattfanden, bei welchen, neben den betroffenen Jagdpächtern und Jagdrechtsinhabern, auch Vertreter der zugehörigen Kreisgruppe der Jägerschaft des Landkreises anwesend waren. Die Mehrheit der Anwesenden hatte damals der Aufhebung des Nachtjagdverbotes zugestimmt. Die Aufhebung des Nachtjagdverbotes beziehungsweise die Erlaubnis zur Nachtjagd ist zudem nicht verpflichtend, sondern freiwillig“. Zudem sei die Kreisverwaltung auch in Bezug auf das Nachtjagdverbot gerne zu einem Gespräch mit Vertretern des Landesjagdverbands bereit.