Hat die Idar-Obersteinerin den Stinkefinger gezeigt und ein Auto zerkratzt?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Mittwoch (26.3.2025) um 14 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1022 Js 2410/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat eine 48 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Idar-Oberstein wegen Beleidigung und Sachbeschädigung zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von insgesamt 1.260 Euro verurteilt.

Fall 1:

Die Angeklagte soll Anfang Dezember 2022 mehrere Männer in Baumholder als „Nazis“ bezeichnet haben und diesen den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt haben.

Fall 2: 

Ferner soll sie an einem nicht mehr genau bestimmbaren Tag im Dezember 2022 in Idar-Oberstein ein Auto zerkratzt haben, da sie auf den Besitzer des Fahrzeuges wütend gewesen sei. Die Angeklagte hat die Begehung der ihr zur Last gelegten Taten vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein bestritten.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach