Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Mittwoch (26.3.2025) um 14 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1022 Js 2410/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat eine 48 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Idar-Oberstein wegen Beleidigung und Sachbeschädigung zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von insgesamt 1.260 Euro verurteilt.
Fall 1:
Die Angeklagte soll Anfang Dezember 2022 mehrere Männer in Baumholder als „Nazis“ bezeichnet haben und diesen den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt haben.
Fall 2:
Ferner soll sie an einem nicht mehr genau bestimmbaren Tag im Dezember 2022 in Idar-Oberstein ein Auto zerkratzt haben, da sie auf den Besitzer des Fahrzeuges wütend gewesen sei. Die Angeklagte hat die Begehung der ihr zur Last gelegten Taten vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein bestritten.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach