Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Mittwoch dieser Woche (26.3.2025) um 10 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1023 Js 16452/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 40 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis und unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Der Angeklagte soll Mitte November 2023 nach vorherigem reichlichen Alkoholgenuss mit einem Pkw ohne Fahrerlaubnis am öffentlichen Straßenverkehr in Bad Kreuznach teilgenommen haben. Hierbei sei er alkoholbedingt mit einem parkenden Fahrzeug kollidiert, welches hierdurch totalbeschädigt worden sei.
Fall 2:
Im Anschluss daran soll er sich fußläufig von der Unfallstelle entfernt haben und erst später die notwendigen Feststellungen hinsichtlich seiner Unfallbeteiligung ermöglicht haben. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach