Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Montag (24.3.2025) um 13:30 Uhr im Saal sieben (Az: 7 NBs 1025 Js 4019/24 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 40 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Birkenfeld wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 720 Euro verurteilt.
Der Angeklagte soll Mitte September 2023 ein Telefonat mit einer Mitarbeiterin des Jobcenters in Idar-Oberstein ohne deren Wissen und Zustimmung auf einem Tonträger aufgenommen haben und anschließend daraus ein fünfseitiges „Gedächtnisprotokoll“ erstellen haben. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein nicht eingelassen.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach