Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Montag kommender Woche (24.3.2025) um 9:15 Uhr im Saal sieben (Az: 7 NBs 1022 Js 10914/21 (2) – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 37 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Sien vom Tatvorwurf des Betruges freigesprochen.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, Anfang des Jahres 2021 dem Jobcenter in Bad Kreuznach bewusst nicht mitgeteilt zu haben, dass er zeitweise einer Arbeitsstelle nachgegangen sei. Infolgedessen soll er vom Jobcenter zu Unrecht 560 Euro ausgezahlt bekommen haben. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den Angeklagten vom Tatvorwurf des Betruges aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, da eine vorsätzliche Täuschung des Jobcenters durch den Angeklagten nicht habe nachgewiesen werden können.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach