Dr. Herbert Drumm: „in der Ausübung meiner Ämter in keiner Weise eingeschränkt“

Vor allem für seine Parteifreunde vor Ort ist es eine belastende Situation: der Landesverband der Freien Wähler hat gegen den hiesigen Kreisvorsitzenden Dr. Herbert Drumm MdL ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet. Auf die entsprechende Berichterstattung hat das Stadtrats- und Kreistagsmitglied mit einer Presseerklärung reagiert. Darin weist Dr. Drumm auf die „Verschwiegenheitspflicht gemäß § 14 der Schiedsordnung der Bundesvereinigung FREIE WÄHLER“ hin.

Dr. Herbert Drumm (vorn) beim Neujahrsempfang des Bad Kreuznacher Ortsbezirkes Winzenheim (im Hintergrund der dortige Ortsvorsteher Mirko Helmut Kohl)

Trotz dieser Bestimmung „wurden Informationen zu diesem Verfahren öffentlich gemacht, zu denen ich mich aus den vorgenannten Gründen nicht äußern darf“. In der Sache stellt Dr. Herbert Drumm klar: „der zitierte Beschluss ist nicht rechtskräftig und wird meinerseits angefochten werden. Bis zur endgültigen, rechtskräftigen Entscheidung bleibe ich Parteimitglied mit allen Rechten und Pflichten. In der Ausübung meiner Ämter bin ich in keiner Weise eingeschränkt“.