Von Claus Jotzo
Eltern kennen das: die schwierigsten Fragen werden ihnen von den eigenen Kindern gestellt. Die hauptamtlichen Verantwortlichen der Stadt erleben das jetzt mit der 100prozentigen Stadt-Tochter Gesellschaft für Beteiligungen und Parken Bad Kreuznach mbH (BGK). Die hat am 7. Februar 2025 beim Stadtvorstand eine Liste mit 15 Fragen vorgelegt. Hintergrund ist die Finanzkrise des Stadtkonzerns. Der steht ohne Finanzspritzen aus der Stadtkasse oder Abgabe eines teils der Verlust-Bäder vor dem Zusammenbruch. Die Aufgabenstellung ist nicht neu.

Seit vielen Jahren wird darüber in den städtische Gremien geplappert. Bis heute ohne jede tragfähige Lösung. BGK- und Stadtwerke-Geschäftsführer Christoph Nath hat schon im vergangenen Jahr einen Zeithorizont vorgegeben, bis zu dem sich das ändern muss. Entweder liegen bis Ende Mai 2025 belastbare Ergebnisse vor. Oder es drohen dramatische Konsequenzen. Trotzdem Nath seine Ansage in deutscher Sprache und allgemeinverständlich formuliert hat, gibt es bis heute aus der Stadtpolitik keine substantielle, lösungsorientierte Reaktion.
Um den Meinungsbildungsprozess in den städtischen Gremien endlich zu beschleunigen, hat Christoph Nath als Geschäftsführer der BGK GmbH an deren Eigentümer Stadt aus Sicht der Stadt-Tochter relevante Fragen gerichtet. In der Sitzung des Finanzausschusses am Dienstagabend dieser Woche (18.3.2025) wurden diese Fragen und die Antworten des städtischen Kämmereiamtes von Bürgermeister und Kämmerer Thomas Blechschmidt veröffentlicht. Und damit das Versagen der Stadtpolitik erfreulich transparent aufgedeckt.
Ein schon aufgrund des Zeitplanes wohl letztes Mal unternimmt die städtische Finanzverwaltung den Versuch, die Folgen der Entscheidungsverweigerung im Stadtrat aufzuzeigen. Mehrfach schreibt die Stadt „Hier muss die Antwort durch den Finanzausschuss / Stadtrat erfolgen“. Aber auf deren Tagesordnungen tauchen entsprechende Beschlussvorlagen nicht auf. Bezüglich des 2018 krachend gescheiterten Tourismusbeitrages ist die Antwort der Stadt offen. Eine Wiedereinführung wird ausdrücklich nicht ausgeschlossen.
Die Fragen der BGK GmbH und die Antworten der Stadt im Wortlaut:
„Stadtverwaltung Bad Kreuznach 18.3.2025 – Kämmereiamt –
Fragen der BGK an die Stadt
1. Wäre eine Übergabe des Salinenbades an die Stadt aus Sicht der Stadt eine Pflichtaufgabe, weil es bestehende Fördermittelverträge gibt?
Antwort: Der Betrieb eines Freibades ist immer eine freiwillige Aufgabe, da es keine gesetzliche Vorschrift gibt, dass eine Kommune ein Freibad, Hallenbad, Bäderhaus oder Therme betreiben muss.
2. Gibt es die Option, dass die Stadt dauerhaft einen Zuschuss in den Konzern gibt? Wenn ja, mit welcher Verbindlichkeit und in welcher Höhe?
Antwort: Der Ergebnis- und auch der Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2025 sind nicht ausgeglichen. Die Stadt Bad Kreuznach ist als erheblich leistungsunfähig anzusehen. Von daher ist es aktuell nicht vorstellbar, dass es einen einmaligen oder auch dauerhaften Zuschuss der Stadt Bad Kreuznach für den Betrieb der Badeeinrichtungen geben wird.
3. Ist es vorstellbar, den Anteil des Gästebeitrages, der den Einrichtungen der BAD zugeordnet werden kann, auch der BAD zu geben?
Antwort: Die Stadt Bad Kreuznach hat die GuT mit Satzung vom 13.12.2021 mit der Erhebung des Gästebeitrages beauftragt. Die GuT erhält trotz Erhebung des Gästebeitrages jährlich eine Verlustausgleichszahlung in Höhe von 1,9 Mio. €. Würde man der BAD einen Teil der Einnahmen aus dem Gästebeitrag zugestehen, müsste in gleicher Höhe der Verlustausgleich an die GuT erhöht werden. Betrachtet man die Gesamtsituation des Konzerns Stadt Bad Kreuznach würde dies zu keiner Änderung führen.
4. Ist es vorstellbar, dass die Anteile der GEWOBAU der Stadt zum Teil oder ganz in die BGK eingelegt werden können? Zukünftige Ausschüttungen der GEWOBAU könnten dann zur Sicherung der Einrichtungen in der BAD dienen.
Antwort: Die Vorteile einer Einlage der GEWOBAU-Anteile in die BGK wären zunächst zu benennen. Dann kann sich die Verwaltung / Gremien mit dieser Thematik auseinandersetzen.
5. Kann sich die Stadt vorstellen, den Bereiche des Abwasserbetriebes in den Konzern BGK einzubringen, oder betriebsgeführt durchführen zu lassen? Derzeit existieren folgende Doppelstrukturen bei SWK (Stadtwerke) und Abwasser: Abrechnung & Kundenservice; kfm. Tätigkeiten (Buchführung, Controlling, Personal, Einkauf, usw.). Hier ließen sich mittelfristig deutlich über 500 T€ zugunsten der Kunden und der Unternehmen sparen. Darüber hinaus werden die Frischwasserwerte von SWK an Abwasser zu sehr niedrigen Entgelten zur Verfügung gestellt. Positive Beispiele in Rheinland-Pfalz finden sich u.a. in Speyer und Trier.
Antwort: Der Stadtrat der Stadt Bad Kreuznach hat am 20.2.2025 beschlossen aus der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abwasserbeseitigung einen Eigenbetrieb zu machen. Von daher ist es nicht vorstellbar den Bereich Abwasserbeseitigung in die BGK einzubringen. Für den Bereich der Abwasserbeseitigung gilt ein Gewinnausschüttungsverbot. Die vorstehende Summe von 500 T€ durch Einsparungen wird von Seiten der Stadt Bad Kreuznach erheblich angezweifelt.
6. Kann sich die Stadt Bad Kreuznach vorstellen die GuT GmbH auf den Konzern zu verschmelzen?
Antwort: Die Vorteile einer Verschmelzung der GuT auf den Konzern wären zunächst zu benennen. Dann kann sich die Verwaltung / Gremien mit dieser Thematik auseinandersetzen.
7. Welche Anforderungen gibt es von der ADD für eine Rückübertragung an die Stadt?
Antwort: Wie bereits unter Nr. 2 aufgeführt ist weder der Ergebnis- noch der Finanzhaushalt der Stadt Bad Kreuznach ausgeglichen. Die Verwaltung ist aufgefordert größtmögliche Anstrengungen zu unternehmen das vorhandene Defizit zu verringern. Alle von der BAD betriebenen Einrichtungen sind defizitär und wären dies auch, wenn die Stadt Bad Kreuznach sie betreibt. Von daher wäre aus Sicht der ADD ein ausgeglichener Haushalt mit einem Überschuss der ausreicht das Defizit aus dem Betrieb der Bäder zu decken als Anforderung der ADD zu nennen.
8. Welche Nutzungen würde die Stadt im Bäderhaus und in den Kolonnaden zulassen? (Wichtig für einen möglichen Investor)
Antwort: Alle rechtlich möglichen Nutzungen sind vorstellbar.
9. Ist die Stadt (-Politik) bereit, den Tourismusbeitrag wiedereinzuführen und der BGK (ggf. über Verschmelzung mit der GuT) dauerhaft zuzuleiten?
Antwort: Hier muss die Antwort durch den Finanzausschuss / Stadtrat erfolgen.
10. Ist die Stadt (-Politik) bereit, den Gästebeitrag weiter zu erhöhen und der BGK (ggf. über Verschmelzung mit der GuT) dauerhaft zur Verfügung zu stellen?
Antwort: Hier muss die Antwort durch den Finanzausschuss / Stadtrat erfolgen.
11. Ist die Stadtpolitik bereit, die Verwendung der Kreuznacher Sole in der CT und BH aufzugeben zu Gunsten von z.B. Sülbecker Sole (Kosteneinsparung durch Einstellung der Soleaufbereitung)?
Antwort: Hier muss die Antwort durch den Finanzausschuss / Stadtrat erfolgen.
12. Welche Zeitfenster sollen für die Öffnung der Einrichtungen bei der Rückführung zur Stadt berücksichtigt werden?
Antwort: Da es aus finanziellen Gründen zu keiner Rückführung der Einrichtungen an die Stadt kommen kann ist auch die Frage nach möglichen Öffnungszeiten nicht zu beantworten. Dies vorbehaltlich der noch zu treffenden Beschlüsse in den städtischen Gremien und einer möglichen Entscheidung der ADD.
13. Wer ist die „externe sachverständige Institution“ und wie soll diese Prüfung in den bestehenden Zeitablauf integriert werden?
Antwort: GMF
14. Gehört die Überleitung / Abgabe der Einrichtungen aus Sicht der Stadt grundsätzlich in den Möglichkeitsraum?
Antwort: Nein, dies vorbehaltlich der noch zu treffenden Beschlüsse in den städtischen Gremien und einer möglichen Entscheidung der ADD.
15. Kann die Stadt sich vorstellen, verbindlich mit den notwendigen Behörden bis Mai 2025 abzustimmen, in 2025 3,5 Mio. € für 2026 in die BGK einzubringen? –> Testatserstellung für Jahr 2024
Antwort: Wie bereits mehrfach erwähnt ist die Stadt Bad Kreuznach hierzu aktuell nicht in der Lage. Der ADD müsste dargelegt werden, an welcher Stelle die Stadt die 3,5 Mio. € durch Mehreinnahmen oder Wenigerausgaben einspart. Auch unter Berücksichtigung der Erfahrungswerte mit der ADD ist es auszuschließen, dass unter günstigsten Umständen eine Entscheidung der ADD bis Ende Mai 2025 vorliegt“.