Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) am Freitag dieser Woche (21.3.2025) um 9 Uhr im Saal sieben (2 KLs 1043 Js 11390/24) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 46 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Kirchberg (Hunsrück) sowie einem 34 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Kirchberg (Hunsrück) unter anderem folgendes vor:
In einem Fall sollen diese gemeinschaftlich mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie Cannabis unerlaubt Handel getrieben sowie in einem weiteren Fall eine gemeinschaftliche versuchte räuberische Erpressung in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung begangen haben. In dem erstgenannten Fall wird den beiden Angeklagten vorgeworfen, mit einer gesondert verfolgten weiteren Person im Jahr 2024 auf dem Technofestival Nature One 4.496 Ecstasytabletten, 2,6 Kilogramm Amphetamin, 200 Gramm Kokain und 300 Gramm Haschisch zum Verkauf vorrätig gehalten haben zu haben.
Und jene Substanzen auch teilweise auf dem Festival verkauft zu haben. In dem zweitgenannten Fall wird den beiden Angeklagten zur Last gelegt, Mitte August 2024 zusammen mit einer gesondert verfolgten Person einen Mann in Simmern aufgesucht zu haben, um bei diesem Mann, mit Drohungen und notfalls auch mit Schlägen, Drogenschulden einzutreiben. In der Wohnung des Mannes sei es zu einem Streit über die bislang ausgebliebenen Geldzahlungen gekommen. Im Verlaufe dieses Streits habe der 34 Jahre alte Angeklagte dem Mann mehrfach mit der flachen Hand in das Gesicht geschlagen.
Im Anschluss daran sollen die Angeklagten dem Mann eine Frist zur Zahlung gesetzt haben. Der 46 Jahre alte Angeklagte habe hierbei gegenüber dem Mann geäußert, dass, falls er seine Schulden nicht zahlen würde, er ihm einen „goldenen Schuss“ setzen würde und ihn anschließend am Bahnhof in Frankfurt am Main aussetzen würde. Über die vorgenannten beiden Fälle hinaus, wird dem 46 Jahre alten Angeklagten zur Last gelegt, in mehreren weiteren Fällen mit Betäubungsmitteln, teilweise in nicht geringer Menge, sowie mit Cannabis unerlaubt Handel getrieben zu haben.
Dem 34 Jahre alten Angeklagten wird über die vorgenannten beiden Fälle hinaus vorgeworfen, in mehreren weiteren Fällen mit Cannabis unerlaubt Handel getrieben zu haben. Schließlich wird einem dritten Angeklagten, einem 68 Jahre alten, wegen eines Betäubungsmitteldelikts vorbestraften Angeklagten aus Kirchberg (Hunsrück) zur Last gelegt, dem 46 Jahre alten Angeklagten in einem Fall zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und zum unerlaubten Handeltreiben mit Cannabis Beihilfe geleistet zu haben. Fortsetzungstermine sind auf den 9.4.2025, 22.4.2025, 9.5.2025, 21.5.2025, 26.5.2025, 28.5.2025, 2.6.2025, 5.6.2025, 16.6.2025, 2.7.2025 und den 7.7.2025 bestimmt worden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach