AfD fragt nach Gefahren durch E-Roller

In den Sozialen Medien und in persönlichen Gesprächen sind sie immer wieder ein Thema: unerfreuliche Erlebnisse mit rücksichtslosen Fahrer*Innen von E-Rollern. Den vielen Fällen, in denen diese kostengünstige und effektive Form der innerstädtischen Mobilität verkehrsregelgerecht praktiziert wird, stehen die anderen gegenüber: E-Roller in der Fussgängerzone, E-Roller von Erwachsenen auf Gehwegen gesteuert, sich auf Zebrastreifen und an beampelten Überwegen vordrängende E-Roller. Die AfD-Stadtratsfraktion hat zur Beantwortung in der Stadtratssitzung am 27.3.2025 eine Anfrage vorgelegt:

Die Anfrage der AfD-Stadtratsfraktion im Wortlaut:

„Betreff: Verkehrsgefährdung durch E-Roller-Fahrer im Stadtgebiet von Bad Kreuznach
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, E-Roller erfreuen sich in den vergangenen Jahren auch in unserer Stadt zunehmender Beliebtheit. Leider ist zu beobachten, dass zum Teil sehr rücksichtslos, vor allem durch jüngere E-Roller-Fahrer, auf nicht dafür zugelassenen Wegen gefahren wird. Das betrifft besonders Fußgängerwege und den Bereich der Fußgängerzone. Die Gefährdung ist auch an Bushaltestellen mit Wartehäuschen hoch, weil dort die Sicht für die wartenden Buskunden eingeschränkt ist und auf diese Weise die relativ geräuschlos fahrenden E-Roller nicht rechtzeitig bemerkt werden.

Wir bitten Sie die folgenden Fragen unter dem Tagesordnungspunkt „Anfragen und Mitteilungen“ in der Stadtratssitzung am 27.3.2025 zu beantworten.
1. Gibt es belastbare Zahlen über Unfälle mit oder ohne Personenschäden in Verbindung mit E-Rollern?
2. Wieviel Verstöße gegen die StVO durch E-Rollerfahrer wurden in den letzten Jahren festgestellt?
3. Wer kontrolliert die öffentlichen Verkehrswege, besonders auf Fußgängerwegen und in der Fußgängerzone, auf rechtswidriges Befahren durch E-Roller-Fahrer?

4. Welche Maßnahmen zur Verkehrssicherung (Beschilderungen, Verbote usw.) wurden bisher unternommen?
5. Wurden bereits Bußgelder bzw. OWi in dieser Angelegenheit verhängt? Wenn Ja, wegen welcher Verstöße und in welcher Höhe wurden diese verhängt?
6. Gab es bisher Beschwerden über rücksichtslos fahrende E-Roller-Fahrer im Zusammenhang mit Gefährdungen von Fußgängern oder anderen Verkehrsteilnehmern? Wenn Ja, Wieviel Fälle gab es in den letzten drei Jahren?
7. Gibt es für das Führen von E-Rollern eine Altersbeschränkung? Man sieht im Straßenverkehr teilweise sehr junge Verkehrsteilnehmer.

Bereits am 31. Mai 2022 erfolgte aus entsprechendem Anlass eine Anfrage der AfD-Stadtratsfraktion in dieser Angelegenheit an die damalige Oberbürgermeisterin Frau Dr. Kaster-Meurer, welche aber leider nicht beantwortet wurde. Nun berichtete die Presse in letzter Zeit über Vorfälle im Straßenverkehr im Zusammenhang mit E-Roller-Fahrer und E-Bike-Fahrer. Deshalb besteht eine Dringlichkeit in dieser Sache. Mit freundlichen Grüßen Jörg Fechner (Vorsitzender), Nelson Prieß (stellvertretender Vorsitzender)“