Einschlägig Vorbestrafer soll sexuelle Kontakte mit Kindern gesucht haben

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (5. Strafkammer) am morgigen Dienstag (18.3.2025) um 9:15 Uhr im Saal sieben (5 KLs 1023 Js 10454/24 jug (2) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 53 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Gemünden (Hunsrück) vor, in zehn Fällen gegen Weisungen während der Führungsaufsicht verstoßen zu haben.

Und tateinheitlich hierzu in einem Fall einen pornographischen Inhalt einer Person unter 18 Jahren zugänglich gemacht zu haben, in einem Fall auf ein Kind durch einen pornographischen Inhalt oder durch entsprechende Reden eingewirkt zu haben und in zwei Fällen auf ein Kind durch einen Inhalt eingewirkt zu haben, um sich den Besitz an einem kinderpornographischen Inhalt zu verschaffen.

Zudem wird dem Angeklagten tatmehrheitlich hierzu zur Last gelegt, in zwei Fällen auf ein Kind eingewirkt zu haben, um das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Angeklagten vornehmen oder von dem Angeklagten an sich vornehmen lassen soll. Der Angeklagte steht nach Verbüßung einer Haftstrafe wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen seit dem Jahr 2021 unter Führungsaufsicht.

Im Rahmen der Führungsaufsicht wurde ihm unter anderem die strafbewehrte Weisung erteilt, keinen Kontakt zu minderjährigen Mädchen aufzunehmen. Gegen diese Weisung soll der Angeklagte im Zeitraum von Mitte März 2024 bis Mitte April 2024 in zehn Fällen verstoßen haben, indem er über das Internet Kontakt zu insgesamt zehn Mädchen unter 18 Jahren aufgenommen habe und sodann mit diesen über das Internet gechattet habe.

Hierbei soll er unter anderem einem damals 17jährigen Mädchen ein Bild seines entblößten Penis geschickt haben. In zwei weiteren Fällen, die sich im Sommer des Jahres 2024 zugetragen haben sollen, habe der Angeklagte über das Internet Kontakt zu einem damals 12 Jahre alten Mädchen sowie einem damals 13 Jahre alten Mädchen aufgenommen. Er soll diese Mädchen jeweils gefragt haben, ob sie sich mit ihm treffen wollen würden, um sexuelle Handlungen mit ihm vorzunehmen. Fortsetzungstermine sind auf den 8.4.2025, 11.4.2025, 15.4.2025, 6.5.2025 und den 13.5.2025 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach