Bruschieder soll 5.000 Euro Geldstrafe für Fahrt ohne Führerschein zahlen

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Montag (17.3.2025) um 13 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1023 Js 11513/24 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 40 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bruschied wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 5.000 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte August 2024 mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Idar-Oberstein teilgenommen haben, obwohl er sich bewusst gewesen sei, nicht im Besitz der für das Führen eines Kraftfahrzeuges erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach