Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Montag kommender Woche (17.3.2025) um 14 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1025 Js 11398/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 62 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Sobernheim wegen leichtfertiger Geldwäsche zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 4.200 Euro verurteilt.
Der Angeklagte soll in Absprache mit einer Frau, die er im Jahr 2022 kennengelernt habe, Ende Mai 2023 sein Konto als Empfängerkonto für einen Geldeingang eines Mannes in Höhe von 4.200 Euro zur Verfügung gestellt haben. Jenes Geld habe aus einem von anderen Personen zum Nachteil dieses Mannes begangenen sogenannten „romance scam“ gestammt. Der Angeklagte soll dieses Geld nach Eingang auf seinem Konto in Absprache mit der Frau auf ein Konto einer ausländischen Gesellschaft weitergeleitet haben.
Bei Weiterleitung des Geldes habe er leichtfertig verkannt, dass das Geld aus einer Straftat hergerührt habe. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim überwiegend geständig eingelassen.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach