Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Montag kommender Woche (17.3.2025) um 11:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1022 Js 3342/24 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat durch Urteil einen Einspruch einer 67 Jahre alten Angeklagten aus Bockenau gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Bad Kreuznach verworfen.
Denn die Angeklagte hatte sich eigenmächtig und ohne Entschuldigung aus dem auf ihren Einspruch hin bestimmten Termin zur Hauptverhandlung entfernt. Der Angeklagten wird in dem Strafbefehl des Amtsgerichts Bad Kreuznach ein Diebstahl zur Last gelegt. Sie soll Ende Februar 2024 aus einem Ladengeschäft in Rüdesheim Blumen im Gesamtwert von 8 Euro entwendet haben.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach