Von Claus Jotzo
Die Verhandlung beim Verwaltungsgericht Koblenz über die Zukunft des Bosenheimer Bades am heutigen Dienstag (11.3.2025) endete nach eineinhalb Stunden ohne eine Entscheidung in der Sache. Hat aber eine ganze Reihe von Rechtsfragen geklärt. Ebenso zusätzliche neue aufgeworfen. Und ein ganz konkretes Ergebnis zur weiteren Vorgehensweise erbracht. Auf Anraten des Vorsitzenden Richters Christoph Gietzen erklärten sowohl der klageführende Ortsbeirat als auch die Stadt den Rechtsstreit (1 K 327/24.KO ) für erledigt. Die Stadt sicherte dem Gericht zu, dass die Entscheidung, ob das Bad kurzfristig saniert wird oder geschlossen bleibt, bereits in der Stadtratssitzung am 27. März fällt.

Gietzen, der Vizepräsident des Verwaltungsgerichtes Koblenz ist, hatte die Sachbearbeitung persönlich übernommen. Der auch nach Dienstjahren erfahrene Richter forderte die Stadt bereits in seiner Einführungsdarstellung auf, im Interesse aller Beteiligten endlich Klarheit zu schaffen. Die Stadt müsse Farbe bekennen, sprach Gietzen den die Stadt im Beistand der Leiterin des Rechtsamtes, Marion Kruger, vertretenden Oberbürgermeisters Emanuel Letz persönlich an. Letz machte deutlich, schon aufgrund seines Wohnortes im Stadtteil ein Befürworter des Bades zu sein. Sieht sich nach eigenen Worten aber mit einer Stadtratsmehrheit konfrontiert, die anders denkt.
Zur Freude der zahlreichen Zuhörer*Innen aus dem Ortsbezirk, darunter auch Stadtratsmitglied Werner Lorenz, Stadtrats- und Ortsbeiratsmitglied Kay Maleton und der frühere Ortsvorsteher Dr. Volker Hertel, führte Marion Kruger aus, das sich die Stadt nach wie vor an den Eingemeindungsvertrag vom 4. Juni 1969 gebunden fühlt. Und die Absicht habe, das Bad wieder in Betrieb zu nehmen. Richter Gietzen hatte die diesbezüglichen Unterlagen der Stadt studiert und dabei festgestellt, dass diesen Worten keine feststellbaren Taten in Form etwa konkreter Kostenberechnungen für Wiederinbetriebnahme-Maßnahmen ohne aufwändige Sanierung folgten.
Diese sind aber aus seiner Sicht unabdingbar, um das Gericht in eine entscheidungsfähige Lage zu bringen. Der den Ortsbeirat vertretende Rechtsanwalt Herbert Emrich musste nur ein Detail im Sachvortrag des Vorsitzenden Richters richtigstellen. Gietzen hatte aus dem 2025er Haushaltsansatz der Stadt in Höhe von 20.000 Euro für Grünpflegearbeiten geschlussfolgert, die Stadt tue aktuell etwas für das Bosenheimer Bad. Emrich wies darauf hin, dass zwar im Stadthaushalt für 2024 noch ein jeweils sechsstelliger Betrag für Planungs- und für Sanierungsarbeiten eingestellt worden war, die Freigabe dieser Gelder aber verweigert wurde.
Und im aktuellen Haushaltsjahr kein einziger Cent, weder für Pläne noch für Bauarbeiten, zur Verfügung steht. Oberbürgermeister Letz erklärte diesen Umstand dem Gericht damit, dass die städtischen Gremien sich nach Erhebung der Klage durch den Ortsbeirat im Frühjahr 2024 ganz auf eine Entscheidung des Gerichtes eingestellt und verlassen hätten. Dieser Drückeberger-Einstellung erteilte Christoph Gietzen mit klaren Worten eine deutliche Absage. Die Stadt müsse ihre Hausaufgaben machen und entscheiden, wie sie mit dem Bad umzugehen gedenke. Das Gericht sei in der Sache nicht schlauer, als der Stadtrat, machte Gietzen klar.
Ausdrücklich lobte der Vorsitzende Richter das bürgerschaftliche Engagement des Bosenheimer Schwimmbadfördervereines. Dessen Vorsitzende Johanna Lorenz hatte neben Ortsvorsteher Markus Später Platz genommen. Und durfte auf richterliche Frage hin auch Angaben zur Sache machen. Nach einer Beratungspause, in der sich die Bosenheimer Verantwortungsträger mit Rechtsanwalt Herbert Emrich austauschten, stimmten beide Parteien dem verfahrenstechnischem Vergleichsvorschlag des Vorsitzenden Richters zu. Christoph Gietzen war sich bewusst, dass die Sache bei einem für das Bosenheimer Bad nachteiligen Beschluss des Stadtrates in einem halben Jahr wohl wieder auf seinem Schreibtisch liegt.
Dann aber – im vierten Anlauf – erstmals mit einem konkreten Stadtratsbeschluss. Und mit dem vom Richter geforderten Detailangaben zu einer Vielzahl von Einflussgrössen, die in der mündlichen Verhandlung angesprochen wurden. Und über das bisherige Diskussionsniveau vor Ort teils weit hinausgehen. Der Schwerpunkt wird dann, das machte Gietzen unmissverständlich klar, auf der Prüfung der Frage liegen, ob es der Stadt zuzumuten ist, das Familienbad im Stadtteil weiter zu unterhalten. Die Aussprache in der mündlichen Verhandlung dazu machte deutlich, dass die Antwort in einer ganz an deren Bedeutungstiefe gesucht werden muss, als das bisher – insbesondere von der Stadt – wahrgenommen wird (weitere Berichte folgen).