Faire Liste: Stadt soll beim Einkauf von Strom und Gas erheblich sparen

Als Miteigentümer der Stadtwerke hat die Stadt Bad Kreuznach Strom und Gas bisher bei ihrer Gesellschaft eingekauft. Zwar günstiger, als die privaten Haushalte. Aber nicht so günstig, wie es am freien Markt möglich gewesen wäre. Die Fraktion Faire Liste im Rat der Stadt Bad Kreuznach möchte das ändern. Auf dem Weg über die Teilnahme an einer vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz durchgeführten Bündelausschreibung.

Um das zu erreichen haben Gerhard Merkelbach und Kay Maleton für die nächste Stadtratssitzung am 27. März 2025 einen entsprechenden Antrag gestellt. Sie sind sich sicher: „durch die Bündelausschreibung wird die Stadt Bad Kreuznach erhebliche Kosten beim Strom- und Gaseinkauf einsparen können“. Wirksam werden sollen die Einsparungen samt Lieferantenwechsel zum 1.1.2026.

Der Antrag der Fairen Liste zur Bündelausschreibung Strom und Erdgas 2026 bis 2028 Im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Letz, sehr geehrter Herr Bürgermeister Blechschmidt, hiermit stellen wir den Antrag, dass die Stadt Bad Kreuznach an der Bündelausschreibung für Strom und Erdgas des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz 2026 bis 2028 teilnimmt.

Begründung:
Der GStB Rheinland-Pfalz bietet den rheinland-pfälzischen Gemeinden und ihren Einrichtungen aktuell die 4. Bündelausschreibung Strom und Erdgas für den Lieferzeitraum 01.01.2026 – 31.12.2028 an. Die operative Umsetzung erfolgt durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH. Mit der Teilnahme ist keine eigene Ausschreibung für die Strom- und Erdgaslieferung mehr erforderlich (nach telefonischer Rücksprache mit dem Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde Sprendlingen- Gensingen Herrn Wernersbach, hatte die Verbandsgemeinde durch die vorhergehenden Bündelausschreibungen erhebliche Einsparungen bei Strom und Gas erzielt).

Durch die Bündelausschreibung wird die Stadt Bad Kreuznach erhebliche Kosten beim Strom- und Gaseinkauf einsparen können. Weiterhin möchten wir Sie bitten den Stadtratskollegen/innen die Teilnahmeunterlagen bzw. die Ausschreibungsmodalitäten die der Stadt Bad Kreuznach vorliegen als E-Mail mit unserem Antrag vorab zukommen zu lassen.

Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH (nachfolgend Kommunalberatung) und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung mit der Ausschreibung der Strom- und Erdgaslieferung der Stadt ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3. Der Stadtrat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Stadt vorzunehmen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis.
4. Der Stadtrat verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Abnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

Siehe Anlage: Beispiel, Beschlussvorlage Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen vom 11.02.2025 Mit freundlichen Grüßen Gerhard Merkelbach (Vorsitzender), Kay Maleton (stellvertretender Vorsitzender)