Mike Mattern: ein einziger anlassloser verkaufsoffener Sonntag reicht

Noch kann sich Bad Kreuznach rühmen eine weit überdurchschnittlich erfolgreiche Einkaufsstadt zu sein. So wird die Kaufkraftbindung der Nahe-Metropole nur von wenigen Großstädten übertroffen. Im aktuellen, vom Stadtrat beschlossenen Einzelhandelskonzept wird ein „einzelhandelsrelevantes Kaufkraftvolumen“ von rund 2,3 Milliarden Euro beschrieben. Aber die Tendenz zeigt nach unten. Das wurde auch in den Diskussionen um das vom Stadtrat am 20.2.2025 verabschiedete Einzelhandelskonzept deutlich. Eine Gruppe örtlicher Einzelhändler, zu der auch der Herrenausstatter Mike Mattern gehört, hat klare Vorstellungen, wie Bad Kreuznach als Einkaufsstadt attraktiver werden kann.

Ein wichtiger Baustein in diesem Konzept: der Mantelsonntag. Die vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz seit 2019 verbotene Veranstaltung war jahrzehntelang ein überregionales Aushängeschild der Stadt. Und soll das nach der Vorstellung von Mike Mattern auch wieder werden. Allerdings nicht als einer von mehreren verkaufsoffenen Sonntagen. Sondern als der einzige im Jahr. Ergänzt um drei bis vier weitere jahreszeitbezogene Sonderveranstaltungen, die allerdings ausdrücklich ohne Sonntagsöffnung konzipiert sind. Seine Forderung nach einem einzigen anlasslosen verkaufsoffenen Sonntag hat Mike Mattern am gestrigen Sonntag (9.3.2025) in einer Presseerklärung bekräftigt.

Die Presseerklärung von Mike Mattern im Wortlaut:

in einer Presseerklärung hat das Stadtratsmitglied Stefan Butz die Behauptung aufgestellt, eine von mir motivierte Gruppe fordere „vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr“. Diese Behauptung ist erweislich unwahr. Richtig ist, dass ich von Anfang an genau einen einzigen anlasslosen verkaufsoffenen Sonntag für Bad Kreuznach als wichtigen Baustein für Einzelhandel und Stadtentwicklung gefordert habe. Herr Butz weiss das auch ganz genau aus eigenem Wissen. Denn er gehörte am 25.6.2020 bereits dem Stadtrat an und war anwesend, als der Rat der Stadt meinen entsprechenden Einwohnerantrag angenommen hat.

Nichts anderes habe ich seit dem und in diesem Jahr im Stadtrat und im Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung erklärt. Es ist aus meiner Sicht der kommunalpolitischen Diskussion und dem Zusammenwirken in der Stadtgesellschaft nicht förderlich, wenn ein Stadtratsmitglied erweislich unwahre Behauptungen in die Welt setzt und damit bereits aus der Sache heraus schon schwierige Diskussionen künstlich weiter erschwert. Ich weise in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass an diesem einen verkaufsoffenen Sonntag nur fünf Öffnungsstunden (von 13 Uhr bis 18 Uhr) erlaubt sind und nur freiwillig tätige Mitarbeitende in den Geschäften arbeiten dürfen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der nachstehenden Presseerklärung:

Mike Mattern: ein einziger anlassloser verkaufsoffener Sonntag reicht

Meine klare Position in der Sache hatte ich bereits im Mai 2020 zu Papier gebracht. In einem Einwohnervorschlag zum Entwurf der Haushaltssatzung für 2020 gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung hatte ich ein Mediationsverfahren vorgeschlagen. Und in diesem Antrag klipp und klar erklärt, dass ich Verständnis für die Kritiker verkaufsoffener Sonntage habe. Ich trete aus diesem Grund dafür ein, dass landesgesetzlich nur ein einziger, anlassloser verkaufsoffener Sonntag ermöglicht wird. Mein Einwohnervorschlag war übrigens der erste, den der Stadtrat angenommen hat. Der Beschluss wurde am 25.6.2020 gefasst und ist in der Tagesordnung dieser Sitzung nachzulesen.

Trotz der Beschlussfassung hat die Stadtverwaltung diesbezüglich nichts unternommen. Die damals verantwortlichen Amtsträger der Stadt müssen der Öffentlichkeit heute erklären warum. Auch nach der Neubesetzung der Stadtspitze im Jahr 2022 kam die Stadtverwaltung auf den Stadtratsbeschluss nicht zurück. Weil der Stadtratsbeschluss und mein Vorschlag nicht umgesetzt wurden, kann bis heute kein Mantelsonntag mehr stattfinden. Leider hat sich auch die im April 2021 wiedergewählte Ampel-Landesregierung dem Thema nicht sachgerecht angenommen.

Daher gilt auch für jahrzehntelang erfolgreich angebotene Traditionsveranstaltungen wie den Bad Kreuznacher Mantelsonntag nach wie vor die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, die Sonntagsöffnungen nur erlaubt, wenn eine für das Publikum noch interessantere Großveranstaltung den äußeren Rahmen bildet. Da der Mantelsonntag in der Vergangenheit zehntausende in die Stadt lockte, scheidet etwa ein in der Innenstadt angebotener Automobilsalon, der viel weniger Publikum zieht, als Anlassveranstaltung aus. In Frage käme bei uns nur der Jahrmarkt.

Aber wer will schon Schaufenster betrachten oder Schoppen, wenn er auf der Pfingstwiese feiern kann? Also ist ganz klar: der Jahrmarktssonntag passt als Termin gar nicht. Demzufolge wird es die für den Bad Kreuznacher Einzelhandel so wichtige Veranstaltung nicht geben, ohne eine landesgesetzliche Veränderung. Diesbezüglich hat leider die Forderung nach vier verkaufsoffenen Sonntagen nicht geholfen. Im Gegenteil. Diese Forderung hat die Gegner verkaufsoffener Sonntage noch weiter angestachelt und deren Kompromissbereitschaft nachvollziehbar beschädigt.

Ich sehe keine Chance auf eine kurzfristige Gesetzesänderung, wenn wir uns nicht alle glaubwürdig auf eine ganz klare Aussage verbindlich und uneingeschränkt festlegen: auf die Forderung nach einem einzigen anlasslosen verkaufsoffenen Sonntag. Ohne jede Perspektive oder Hintergedanken auch nur an einen zweiten. Ich werde diesbezüglich eine Unterschriftenaktion, gerichtet an die Landesregierung und die Landtagsfraktionen starten, in der sich alle Unterzeichner mit ihrem Autogramm dazu verpflichten, falls diese Regelung kommt, keinen auch nur zweiten verkaufsoffenen Sonntag (oder mehr) auch nur zu fordern oder gar daran mitzuwirken.

Hier mein Einwohnerantrag vom 22.5.2020:

„Bürgerantrag für die Etatberatungen für den Stadthaushalt 2020 „Mediation für den Bad Kreuznacher Mantelsonntag“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Heinrich, sehr geehrte Mitglieder des Finanzausschusses, sehr geehrte Mitglieder des Stadtrates,

für eine aktuell dynamisch wachsende, derzeit 161 Mitglieder umfassende Gemeinschaft von Einzelhändlern und Geschäftsleuten aus und um Bad Kreuznach bitte ich Sie im Haushalt der Stadt Bad Kreuznach für das Jahr 2020 folgende Position aufzunehmen:

„Mediation für den Bad Kreuznacher Mantelsonntag“
Aufwand: 1.000 Euro
Finanzierung: zweckgebundene Spenden an die Stadtkasse in selber Höhe (ich persönlich bürge für den Eingang entsprechender Spenden in der Gesamtsumme von 1.000 Euro bis zum 15. Juli 2020 bei der Stadtkasse; um Mißverstädnisse auszuschliessen: sollte ausser mir niemand zahlen zahle ich 1.000 Euro)

Begründung:

Der Mantelsonntag hat als Kundenbindungs- und Marketingveranstaltung (weniger als Verkaufsveranstaltung) eine sehr hohe Bedeutung für den Handelsstandort Bad Kreuznach. Leider haben Bundes- und Landespolitik die Einzelhändler und Geschäftsleute in und um Bad Kreuznach im Stich gelassen. Denn die derzeitige Rechtslage schützt verkaufsoffene Sonntag nur dann, wenn diese offiziell und nach außen lediglich als Nebenaktion anlässlich bedeutenderer Veranstaltungen angeboten werden. Der hier bei uns hart erarbeitete, bundesweit einmalige Sachverhalt, dass der verkaufsoffene Sonntag an sich das Event ist, das Kundenmassen in der Stadt zusammenholt, ist derzeit gesetzlich nicht berücksichtigt.

Und obwohl das Urteil des OVG Koblenz jetzt schon über ein halbes Jahr alt ist, sind uns Einzelhändlern und Geschäftsleuten gesetzgeberische Maßnahmen, die darauf abzielen dieses Unrecht zu beseitigen, nicht bekannt. Weiterhin ist zu beklagen, dass die Befürworter des verkaufsfreien Sonntages leider nur in Bad Kreuznach tätig werden. Und so geschieht im Namen des Gesetzes gleich doppeltes Unrecht: denn rund um Bad Kreuznach finden verkaufsoffene Sonntage statt. Nur hier nicht.

Da ich persönlich Jahrzehnte bundesweit für große Einzelhandelskonzerne tätig war und lange nicht in Bad Kreuznach lebte, hatte ich die Gelegenheit mich – obwohl ich in unserer schönen Stadt groß geworden bin und hier meine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann absolviert habe – ganz neu und unbefangen in die örtliche Situation „hineinsprechen“ zu können. Dabei musste ich feststellen, dass die Verhaltensweise der Personen, die heute die sogenannte Initiative für den verkaufsfreien Sonntag bilden, aufgrund von persönlichen negativen Erfahrungen im Umgang mit der Politik und dem Einzelhandel geprägt ist.

Und nachdem ich einige Schilderungen angehört habe muß ich leider sagen: ich kann die Bewertungen teilweise sogar nachvollziehen. So war es falsch, kurzsichtig und gesellschaftlich destruktiv, seinerzeit die rechtlich möglich scheinenden vier verkaufsoffenen Sonntag durchzusetzen. Denn die Argumente der Sonntagsöffnungsgegner waren und sind werthaltig. Die Sonntage sollen geschützt werden. Jene Einzelhändler und Geschäftsleute, für die ich spreche, erkennen die Notwendigkeit des Sonntagschutzes an. Und daher ist für uns auch nur eine einzige Ausnahme sinnhaltig: die fünf Stunden Öffnung am letzten Sonntag im Oktober. Und keine einzige Sonntagsöffnungsstunde mehr.

Leider sind die Fronten zwischen den Beteiligten so festgefahren und das Bedürfnis das Recht durchzusetzen daher noch immer so groß, dass mit den bisher angewandten Methoden eine Befriedung nicht möglich erscheint. Wir bitten daher darum, dass ein neuer Weg gegangen wird. Der der Mediation. Ich habe bereits Kontakt aufgenommen mit – für die Sonntagsöffnungsgegner – respektablen Persönlichkeiten, denen auch wir zutrauen, einen Ausgleich zu finden. Wichtig ist für uns, dass eine solche Initiative von der Vertretung der Bürgerschaft, also dem Stadtrat, auf den Weg gebracht wird. Dies ist schon daher wichtig, damit alle Beteiligten sehen können, wie ernst und bedeutend das Anliegen ist.

Andererseits soll dieser Versuch, zu einem Konsens zu kommen, nicht am Geld scheitern. Mein Eindruck aus den bisherigen Gesprächen war, dass es die in Frage kommenden Persönlichkeiten als Ehre betrachten, diesen Versuch unternehmen zu dürfen, also kein Honorar verlangen (obwohl ein Schmerzensgeld mitunter angemessen wäre). Aber es werden Kosten entstehen, um den Mediator in die Lage zu versetzen, eine entspannte und unter den Coronabedingungen auch räumlich passende Gesprächsatmosphäre zu schaffen. Da sicherlich mehrere Gesprächstermine nötig sein werden, halten wir für Raummieten und Erfrischungsgetränke einen Betrag von 1.000 Euro für ausreichend. Und den bringen wir – vollkommen unabhängig von Verlauf und Ergebnis – gern auf.

Die Namen der Sprecher der Initative für den verkaufsfreien Sonntag sind der Verwaltung bekannt. Den Namen einer Person, die sich verbindlich bereit erklärt, die Aufgabe des Mediators zu übernehmen, werde ich nach Ihrem Beschluss der Verwaltung ebenso unverzüglich mitteilen, wie die Gesprächspartner auf unserer Seite. Das übrige Verfahren liegt dann allein in den Händen des Mediators, der ggf anfallende Kosten bis zur Gesamthöhe von maximal 1.000 Euro geschäftsüblich per Beleg pp bei der Stadtverwaltung geltend zu machen hat“.