Unterstützer*Innen für die Wiederholung der Stadtratswahl gesucht

Von Claus Jotzo

Im Zusammenhang mit der Kommunalwahl am 9. Juni vergangenen Jahres gab es eine Reihe von Auffälligkeiten und auch Verstössen gegen das rheinland-pfälzische Wahlrecht. Bereits im Vorfeld musste die von Wilhelm Zimmerlin (BüFEP) alarmierte Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) eingreifen. Und verbot Wahlwerbung, die der Bad Kreuznacher Oberbürgermeister Emanuel Letz (FDP) zugunsten seiner Parteifreunde per Radio verbreiten ließ. In den Tagen nach der Wahl habe ich die zahlreichen Mängel und Rechtsbrüche gesammelt.

Und dann form- und fristgerecht der zuständigen ADD einen Einspruch gegen die Wahlen im Stadtgebiet Bad Kreuznach vorgelegt. Und zwar sowohl gegen jene zum Stadtrat als auch gegen die zum Kreistag. Die Entscheidung der ADD über meinen Einspruch hätte eigentlich innerhalb von drei Monaten fallen müssen. Aus dem Umstand, dass das entsprechende Schreiben der ADD erst im Februar 2025 auf meine Erinnerung hin verfasst und an mich abgesandt wurde, schlussfolgere nicht nur ich, dass die von mir vorgetragenen, schwerwiegenden Argumente so leicht schon formal nicht auszuräumen waren.

Und die Absicht bestand, die Sache schlicht „auszusitzen“. Mit dem vorrangigen Ziel eine Neuwahl des Stadtrat zu erreichen, werde ich eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht Koblenz einreichen. Wegen der damit verbundenen Prozessführungskosten in Höhe von mehreren tausend Euro bin ich auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Wer mit mir die Einschätzung teilt, dass bei der Kommunalwahl nicht alles mit rechten Dingen zugegangen und eine Neuwahl erforderlich ist, meldet sich bitte schnellstmöglich unter tourismusbeitrag-so-nicht@gmx.net

Alle Zuschriften werden natürlich streng vertraulich behandelt. Wer als Unterstützer*In meiner Klage nicht in Erscheinung treten möchte, wird an keiner Stelle „geoutet“. Wer sich ausdrücklich nicht für eine Wiederholungswahl einsetzen, aber die Berichterstattung von tourismusbeitrag-so-nicht.de für die Zukunft erhalten möchte, dessen Spende ist auf dem Treuhandkonto jederzeit willkommen. Denn Recherche und Dokumentation kosten viel Geld. Helfen Sie uns mit einer Spende an RTS Reiber Treuhand GmbH, IBAN DE57 5086 2903 0002 6976 37, Verwendungszweck Pressefreiheit.