Vor sechs Jahren beschloss der Stadtrat einstimmig seine Zustimmung zum Vertrag mit der Bahn AG bezüglich der Sanierung des Bad Münsterer Bahnhofs. Die damalige Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer jubilierte über die damit verbundene „Erhöhung der Attraktivität des Stadtteils“. Die Kosten des Gesamtprojektes wurden von der Stadt seinerzeit mit „insgesamt 8,69 Millionen Euro“ angegeben. Der Stadtanteil mit „rund 857.000 Euro“. Angekündigt wurde die Umsetzung für „voraussichtlich ab 2023“. Passiert ist bis heute …. nichts. Außer bei den Baukostenschätzungen.

Die haben sich dramatisch erhöht. Auf unfassbare 30.460.723 Euro. Eine Verdreieinhalbfachung in sechs Jahren. Ähnlich wie beim Bahnhofsprojekt Stuttgart 21. Obwohl die Planungen abgespeckt wurden. Und es sich laut Beschluss des Stadtrates vom 26. Januar 2023 lediglich um eine „Kernvariante“ handelt. Für die erhöht sich der Stadtanteil von den im Jahr 2019 angegebenen „rund 857.000 Euro“ auf mindestens 1.978.201 Euro. Wobei das Ende der Kosten damit noch lange nicht erreicht ist. Denn gebaut werden soll erst in den Jahren 2026 bis 2028. Weitere Kostensteigerungen sind daher sicher.


Schon deshalb, weil die Kosten für eine barrierefreie Toilette im Bereich des Bahnhof Bad Münster mangels Standortfestlegung und Ausgestaltungsplanung bisher gar nicht berechnet und nicht in den Kostenschätzungen enthalten sind. Das geschieht erst nach Einbeziehung des Behindertenbeirates in einem gesonderten Beratungsprozess. Vollkommen unklar ist, wie die Stadt angesichts der vielen anderen zwingenden Investitionsprojekte (Neubauten Grundschule und Kita, Hochwasserschutz Mühlenteich, Casinogebäude usw) und eines hochdefizitären Stadthaushaltes ihren Eigenanteil finanzieren möchte und kann.
Wenig überraschend hat der Ortsbeirat Bad Münster am Stein-Ebernburg am 24.2.2025 den aktuellen Vorschlägen der Stadtverwaltung zugestimmt. Das sollen jetzt auch der Ausschusses für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr (in der öffentlichen Sitzung am 11.3.2025 ab 17:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses) und der Stadtrat. Ohne dass ein Finanzplan vorliegt, in dem alle in den kommenden Jahren anstehenden Investitionsmaßnahmen aufgelistet und gegeneinander abgewogen sind. Eine Entscheidung für dieses Projekt kommt damit einer gegen andere gleich. Oder einer Steuererhöhung.
Denn die gesetzlichen Bestimmungen für Kommunen mit Defizithaushalt sind unmissverständlich: jeder einzelne Euro Zins und Tilgung für Investitionen muss von diesen Städten und Gemeinden, zu denen aufgrund der großzügigen Ausgabenpraxis von Stadtverwaltung und Stadtrat auch Bad Kreuznach zählt, durch zusätzliche Einnahmen abgesichert werden. Trotzdem ist die von Oberbürgermeister Emanuel Letz unterschriebene Beschlussvorlage eindeutig: „der Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Stadtrat … die Verwaltung zu beauftragen auf dieser Grundlage mit der Deutschen Bahn die erforderlichen Verträge vorzubereiten …“ (weiterer Bericht folgt).