Die Stadtverwaltung hat wie angekündigt Anfang März die Grundbesitzabgabenbescheide an die Eigentümer der im Stadtgebiet belegenen Grundstücke verschickt. Markante Veränderungen weisen diese bezüglich der Grundsteuer auf. Während sich die Eigentümer gewerblich genutzter Grundstücke über teils deutliche Reduzierungen freuen dürfen, wird es für einen Teil der Inhaber von Wohngrundstücken (und deren Mieter*Innen) erheblich teurer. Und das, obwohl der Stadtrat den allein von ihm festzusetzenden Hebesatz (550) nicht verändert hat (die diesbezügliche Erhöhung rückwirkend zum 1.1.2025 kommt noch).

Trotzdem gibt es tausende von Bescheiden, die deutlich höher ausfallen, als noch für 2024. In einigen Fällen liegt die Erhöhung bei moderaten 15 bis 30%. Andere Eigentümer müssen das zwei oder gar dreifache des Vorjahresbetrags zahlen. Stadtratsmitglied Wilhelm Zimmerlin (BüFEP), der die entsprechende Vorgehensweise der Stadt schon im Finanzausschuss kritisiert hatte, belässt es nicht bei einem negativen Kommentar. Sondern ruft die Grundstückseigentümer dazu auf, gegen die Bescheide der Stadt Widerspruch einzulegen. Wer dazu Fragen hat, kann sich unter info@büfep.de an das Stadtratsmitglied wenden.
Die Pressemitteilung von Wilhelm Zimmerlin im Wortlaut:
„Derzeit flattern den Hauseigentümern die Grundbesitzabgabenbescheide ins Haus. Diese enthalten in vielen Fällen unangenehme Überraschungen in Form einer drastisch höheren Grundsteuer B. Betroffen sind nicht nur Hauseigentümer sondern auch Mieter, denn die Grundsteuer wird über die Nebenkostenabrechnung auf sie umgelegt. Gegen den Bescheid der Stadt kann vorsorglich binnen eines Monats Widerspruch erhoben werden. Nachfolgend stelle ich meinen Widerspruch als unverbindliche Textvorlage und ohne Gewähr zur Verfügung; die von mir in Klammer gesetzten bzw mit … gekennzeichneten Angaben müssen natürlich fallbezogen selbst eingesetzt werden:
Stadtverwaltung Bad Kreuznach
Rathaus / Kämmerei
Kornmarkt 5
55543 Bad Kreuznach
WIDERSPRUCH gegen den Grundbesitzabgabenbescheid Nummer …………, gerichtet an ………………
(vorab als Telefax an 0671 – 800 345 und / oder als Emailanhang / PDF an kaemmerei@bad-kreuznach.de)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den Grundbesitzabgabenbescheid. Für unser Ein(Zwei…)familienhaus haben Sie eine Erhöhung der Grundsteuer B um C…) Prozent festgesetzt. Zwar weisen Sie in Ihrem Begleitschreiben auf den Beschluss des Stadtrates vom 12.12.2024 hin, dass die Stadt sich vorbehält, ggf. von der “Möglichkeit der Festsetzung von differenzierten Hebesätzen” Gebrauch zu machen.
Ihr Bescheid enthält allerdings leider keinen Vorläufigkeitsvermerk, der dem Zweck des Stadtratsbeschlusses, nämlich Hausbesitzer und Mieter im Nachhinein vor einer explodierenden Steuerbelastung zu bewahren, Geltung verschafft. Daher ist der Widerspruch geboten, weil ansonsten Ihr Bescheid nach einem Monat unanfechtbar wird. Nicht vergessen haben Sie demgegenüber, die Bescheidempfänger deutlich vor den drohenden Sanktionen bei einer verspäteten Zahlung der Steuer zu warnen. Mit freundlichen Grüßen …………………. (Unterschrift)“