Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Mittwoch kommender Woche (12.3.2025) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1042 Js 14574/22 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 49 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Mitte Oktober 2022 in alkoholisiertem Zustand mit einem Pkw die B 428 aus Frei-Laubersheim kommend in Fahrtrichtung Bad Kreuznach befahren haben. Im Bereich der Anschlussstelle Hackenheim habe er ohne Beachtung des Gegenverkehrs einen Traktor mit Anhänger überholt und sei hierbei mit einem auf der Gegenfahrbahn fahrenden Pkw frontal zusammengestoßen. Die Fahrerin dieses Pkws sei hierdurch derart schwer verletzt worden, dass sie noch am selben Tag in einem Krankenhaus ihren Verletzungen erlag. Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach zu dem Tatvorwurf geständig eingelassen. Ein Fortsetzungstermin ist auf den 21.3.2025 bestimmt worden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach