Seit Aschermittwoch ist Schluss mit lustig. Nicht nur in Sachen Fastnacht. Auch bezüglich der Grundsteuer. Die Stadtverwaltung hat wie angekündigt die Bescheide verschickt. Deren Inhalt hat bei einigen Empfänger*Innen Schnappatmung ausgelöst. Natürlich nicht in den vielen Fällen, in denen sich die Zahllast verringert hat. Oder auf dem Niveau des Vorjahres blieb. Sondern bei jenen, die in 2025 teils deutlich mehr zahlen müssen. Deren Aufregung ist nachvollziehbar. Aber verfrüht. Denn das dicke Ende kommt erst noch. Die jetzt zugestellten Bescheide sind nämlich nur ein erster Schritt.

Es ist schon jetzt absehbar, dass in wenigen Monaten alle Besitzer von Gewerbegrundstücken neue, deutlich höhere Bescheide erhalten werden. Und auch für die Inhaber von Wohngrundstücken wird es – aus anderen Gründen – neue Bescheide geben. Für die Wohnhäuser hat das folgenden Hintergrund. Als der Stadtrat am 30.1.2025 den Stadthaushalt für dieses Jahres beschlossen hat, ließ er den Hebesatz für die Grundsteuer B unverändert. Bei 550 Punkten. Alle Bescheid-Empfänger*Innen, die mehr zahlen müssen, verdanken dies allein den vor über einem Jahr erlassenen Bescheiden der Finanzverwaltung zum Grundsteuerwert und zum Grundsteuermessbetrag.
Allerdings ist der Stadthaushalt für 2025 mit rund 20 Millionen Euro in den roten Zahlen. Um trotzdem eine Teil-Genehmigung erteilen zu können, muss die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier eine Steuererhöhung von der Stadt verlangen. Auch um damit die Finanzierung von Investitionen abzusichern. Die einzigen Steuern, bei der durch eine überschaubare Erhöhung ein bisschen was reinkommt, sind die Gewerbe- und die Grundsteuer. Eine erneute Gewerbesteuererhöhung ist faktisch ausgeschlossen, um eine weitere Abwanderung von Unternehmen zu verhindern. Bleibt also nur die Grundsteuer.
Obwohl das selbst für kommunalpolitisch Sehbehinderte gut zu erkennen ist, verschweigt die Stadtratsmehrheit diese Logik. Denn wenn die ADD die Steuererhöhung verlangt, können die örtlichen Verantwortlichen – so deren Hoffnung – passend zur Osterzeit auf Pilatus machen (also nicht das schweizer Bergmassiv besteigen, sondern wie es vor rund 2.000 Jahren der römische Statthalter in Judäa, Pontius Pilatus, laut Bibel getan hat, die Hände in Unschuld waschen). Die Tatsache, dass sich der Stadtrat seit vielen Jahren um die Korrektur von millionenschweren Verschwendungen etwa bei der Bäderlandschaft herumdrückt, wird von vielen im Kommunalparlament einfach ausgeblendet.
Es ist allerdings davon auszugehen, dass zumindest die hauptbetroffenen Ein- und Zweifamilienhausbesitzer*Innen nicht klaglos hinnehmen werden, dass sie jährlich hunderte von Euro je Haushalt mehr berappen – und damit etwa der freie Eintritt von Hotelgästen des Kurhauses in die crucenia thermen bezahlt wird. Schon in den ersten Tagen nach dem Versand der 2025er Grundbesitzabgabenbescheide hat sich eine große Zahl von Betroffenen zu Wort gemeldet. Und wenn die irgendwann einmal verstehen, dass das nicht das Ende der Fahnenstange ist, sondern erst der Anfang einer Mehrbelastungsorgie, wird ein Widerstand entstehen, wie ihn die Stadt bisher nicht erlebte.