Seit Wochen präsentiert sich der Mitfahrerparkplatz am östlichen Ende des Brückes im Bereich der Unterführung der B 48 unter der B 41 in einem traurigen Zustand. Die Grünfläche ist rundherum mit Abfällen vermüllt. Auf mancher Deponie sieht es sauberer aus. Gefördert wird diese Entwicklung durch die rheinland-pfälzische Variante des sogenannten Datenschutzes. Die ist längst zum Täterschutz verkommen. Während Videoüberwachungen im öffentlichen Raum zu recht sehr bedacht angegangen werden sollten, stellt die Nichtgenehmigung derartiger Maßnahmen für Mitfahrerplätze eine staatlich organisierte Provokation der Einwohner*Innen dar.

Die große Masse der NutzerInnen derartiger Flächen wünscht sich die Videoüberwachung, weil sie sich davon eine abschreckende Wirkung für Kriminelle verspricht. Mindestens aber eine Aufklärungshilfe im Schadenfall. Wer aus seinen individuellen Gründen dort nicht aufgezeichnet werden möchte, muss sich eben Alternativen suchen, um einen Schutz für die die deutliche Mehrheit der NutzerInnen möglich zu machen. Würden die Mitfahrerplätze videoüberwacht, würden Müllablagerungen verhindert. Oder schnell aufgeklärt.
