„Betreten der Eisfläche verboten“

In einem engen Zusammenhang mit der Bad Kreuznacher Stadtverwaltung liegen Fiktion und Wirklichkeit, Dichtung und Wahrheit dicht beieinander. Nur die wenigsten Beispiele dafür bieten Anlass zur Heiterkeit. Daher stellen wir dieses besonders gern heraus. Der Schlossparkweiher ist seit rund drei Monaten als Gefahrenstelle beschildert. Rundherum klare Ansagen in Form von augenfälligen Schildern mit der Aufschrift: „Betreten der Eisfläche verboten“.

Die Logik der Stadtverwaltung: wo kein Eis ist, wird davor gewarnt.

Wo sich die Eisfläche befindet, ist den Hinweisen nicht zu entnehmen. Dort, wo in den vergangenen Wochen Eisbelag Gefahr erzeugte, auf Geh- und Radwegen (siehe der Beispielfall aus der Schlossstrasse) , erfolgte weder eine Beseitigung noch eine Warnung. Die letzte größere durchgängige Eisfläche im Stadtgebiet befand sich im Winter 2019/2020 auf dem Kaufland-Parkplatz. Auch dort setzte die Stadt wochenlang ein Betretungsverbot durch.

Wo Eis ist, wie hier auf dem Gehweg in der Schlossstrasse, wird nicht gewarnt.

Damals ging es der Stadt allerdings nicht um Sicherheit. Sondern darum, Andreas Schnorrenberger zu zeigen, wo der Hammer hängt. Aber vielleicht sehen wir das ja einfach zu negativ. Es könnte natürlich auch sein, dass es sich bei dem Eisflächen-Betretungsverbot im Schlosspark um eine Werbemaßnahme für das Schlossparkmuseum nebenan handelt. Weil das seit Jahren totgespart wird und kaum Mittel für das Nötigste bekommt, soll möglicherweise mit Warnhinweisen auf fiktive Gefahren Aufmerksamkeit erzeugt werden.

Und wo die Einwohner*Innen bei besten äußeren Bedingungen hätten Spass auf dem Eis haben könnten, wurde es verboten.