Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Mittwoch (26.2.2025) um 10:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1044 Js 12769/22 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 52 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Herrstein wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte habe Mitte August 2022 eine verbale Auseinandersetzung mit seinem Nachbarn in Herrstein gehabt. Im Rahmen der Auseinandersetzung soll der Angeklagte seinen Nachbarn am Hals gepackt haben, ihm mit voller Wucht auf den rechten Fuß getreten und mit dem Kopf gegen eine Hauswand gestoßen haben.
Der Nachbar des Angeklagten habe hierdurch eine Trümmerfraktur des rechten Mittelfußes, eine blutende Verletzung an der Stirn sowie einen Riss am linken Ohrläppchen erlitten. Der Angeklagte hat die Begehung der ihm zur Last gelegten Tat vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein bestritten. Ein Fortsetzungstermin ist auf den 20.3.2025 bestimmt worden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach