Stadt: sicher feiern im Narrenkäfig – Kiffen verboten

Bad Kreuznach ist für die Straßenfastnacht gerüstet. Am Donnerstag dieser Woche (27.2.2025) verwandeln sich der Kornmarkt und ein Teil der Rossstrasse einmal mehr in den einen „Narrenkäfig“. Um ein sicheres und unbeschwertes Feiern für alle Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten, hat die Stadt Bad Kreuznach wie in den Vorjahren eine Gefahrenabwehrverordnung erlassen. Diese bestimmt ein Verbot für das Mitführen von alkoholhaltigen Getränken und Glasverpackungen rund um den Käfig sowie die Nutzung von Glasflaschen und Gläsern im Veranstaltungsbereich.

In der Zeit von 10 bis 22 Uhr ist es am 27.2.2025 in folgenden Straßen(-abschnitten) und Bereichen untersagt, alkoholhaltige Getränke mitzuführen oder zu konsumieren sowie Getränke aus Glasflaschen oder Gläsern zu trinken:

# Europaplatz/Bahnhofsvorplatz
# Mannheimer Straße zwischen Salinenstraße und Klappergasse
# Kurhausstraße zwischen „Geesebrick“ und Mannheimer Straße
# Mühlenstraße zwischen Beinde und Mannheimer Straße
# Kreuzstraße zwischen Hasengasse und Turmstraße
# Römerstraße zwischen Mannheimer Straße und Hasengasse
# Klostergasse
# Hospitalgasse

Das Verbot gilt nicht für gastronomische Betriebe mit Konzession sowie für den durch einen Bauzaun abgesperrten Veranstaltungsbereich auf dem Kornmarkt, der Mannheimer Straße und der Rossstraße. Auch Getränke, die in Einzelhandelsgeschäften erworben wurden, dürfen durch den Verbotsbereich transportiert, aber nicht vor Ort konsumiert werden. Besondere Vorsicht ist beim Mitführen sogenannter „Anscheinswaffen“ geboten. Diese werden an Fastnacht häufig als Teil eines Kostüms getragen. In der Öffentlichkeit können sie jedoch als vermeintliche Gefahr wahrgenommen werden und sowohl bei anderen Feiernden als auch bei Sicherheitskräften zu Verunsicherung führen.

Auf „Anscheinswaffen“ bitte verzichten

Dies kann weitreichende polizeiliche Maßnahmen nach sich ziehen. Vor diesem Hintergrund weisen die Stadt Bad Kreuznach und die Polizei ausdrücklich darauf hin, dass Besucherinnen und Besucher des Narrenkäfigs nach Möglichkeit auf das Mitführen solcher Gegenstände verzichten sollten. Darüber hinaus gilt für öffentliche Veranstaltungen ein generelles Verbot des Führens von Waffen und Messern. Der kommunale Vollzugsdienst wird mit bedarfsorientierter Unterstützung der Polizei anlassbezogene Kontrollen durchführen. Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist der öffentliche Konsum von Cannabis in Fußgängerzonen grundsätzlich zwischen 7 und 20 Uhr verboten.

Saufen erlaubt – Kiffen verboten – Lachen erwünscht

Dieses Verbot gilt auch für den gesamten Veranstaltungsbereich des Narrenkäfigs. „Der ist eine der größten und beliebtesten Straßenfastnachtsveranstaltungen der Region. Damit alle Gäste unbeschwert feiern können, ist es wichtig, klare Regeln für die Sicherheit und den Schutz aller aufzustellen. Wir setzen auf das Verständnis und die Kooperation der Besucherinnen und Besucher, um eine fröhliche und friedliche Fastnacht zu ermöglichen“, betont Ordnungsdezernent Markus Schlosser. Die Stadt dankt allen Beteiligten, insbesondere den Einsatzkräften von Polizei, Ordnungsamt und Rettungsdiensten, für ihr Engagement und wünscht allen Närrinnen und Narren eine unvergessliche Fastnacht.

Quelle und Grafik: Stadtverwaltung Bad Kreuznach