Am heutigen Dienstagabend (25.2.2025) geht es ab 19 Uhr im Faust-Haus um den Hochwasserschutz am Ellerbach. Die gute Nachricht ist: in der Verbandsgemeinde Rüdesheim ist man sich der von Eller- und Gräfenbach ausgehenden Gefahr bewusst. Und nicht nur der. Denn auch abseits der beiden Bäche und ihrer Zuläufe droht Gefahr bei Starkregen. An einigen Stellen ist diese ebenso groß, wie im Stadtgebiet. Es gibt dort also sehr nachvollziehbare Gründe für den Schutz der eigenen Einwohner*Innen – und auch den der Unterlieger – konkret zu handeln.

Vor allem in Roxheim, Hargesheim und in Rüdesheim besteht Handlungsbedarf. Das belegt ein Blick auf die Sturzflutkarten des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums für „außergewöhnliche Starkregenereignisse“. Die Verbandsgemeinde Rüdesheim hat auf diese Daten reagiert und für alle 32 Ortsgemeinden ein umfangreiches Hochwasserschutzkonzept erstellen lassen. „Im Ergebnis sieht dieses Konzept die eine oder andere Maßnahme in verschiedenen Ortsgemeinden vor, hauptsächlich jedoch viele Maßnahmen im privaten Bereich“, stellt Verbandsbürgermeister Markus Lüttger (CDU) fest.
„Hinzu kommt, dass in Absprache mit der zuständigen Landesforsten-Verwaltung der bereits viele Maßnahmen im Bereich der Waldflächen vorgenommen wurden. Dadurch wird das Wasser im Wald zurückgehalten und gelangt gar nicht erst in die Gemeinden und Bäche. Die Verbandsgemeinde hat bereits zusätzliche Retentionsflächen in Prüfung. Deren Zweckverwendung ist jedoch „problematisch“ wegen der „Eigentumsverhältnisse und der damit verbundenen Grunderwerbe“, weiß Markus Lüttger.
Immerhin handelt die Verbandsgemeinde konkret und transparent. Die Ortsgemeinden sollen mit einem jährlichen Fördertopf „Hochwasserschutz / Klimaschutz“ unterstützt werden. „Aktuell haben wir geplant, 100.000 € als Förderung für die Grundstückseigentümer*Innen in hochwassergefährdeten Gebieten zur Verfügung zu stellen. Daneben fördern wir die Errichtung von Zisternen zur Rückhaltung von Niederschlagswasser auf Privatgrundstücken“, stellt der Verbandsbürgermeister heraus.
Damit wolle man einen Beitrag leisten, dass einerseits mit Wasser sorgsam umgegangen wird und andererseits Bäche und Flüssen entlastet werden. Während also in der Verbandsgemeinde Rüdesheim zielführend gehandelt wird und die Einwohner*Innen bereits konkret auf ihre Mitverantwortung für den Schutz ihres Eigentums hingewiesen sind, geschieht in Bad Kreuznach … nichts. Seit der Vorstellung der neuen Starkregen- und Hochwasserkarten, zuletzt im April 2024, sind zehn Monate ohne jede konkrete zusätzliche Schutzmaßnahme vergangen.

Im Gegenteil. Selbst dort, wo die Stadtverwaltung akuten Handlungsbedarf einräumt, werden dringend nötige Maßnahmen verschoben. Etwa am Mühlenteich. Weil Anfang der 2000er Jahre das vom Land bereitgestellte Geld nicht mehr reichte, wurde der Abschnitt zwischen der Mühlenteichbrücke und der Einmündung in die Nahe von nötigen baulichen Verbesserungen weitgehend ausgespart. Das sollte erst in diesem, dann im kommenden Jahr nachgeholt werden. Weil dafür der Mühlenteich trockengelegt werden muss, handelt es sich um ein aufwändiges Projekt.
Noch schlimmer geht die Stadt am Ellerbach vor. Dort wurden mitten in einem der gefährdetsten Abschnitt (wo der Obere Mühlweg auf den Ellerbach-Damm stößt) Neubauten genehmigt. Schon immer waren diese Flächen vom Hochwasser bedroht und überflutet. Jetzt stehen da Wohnhäuser. Tiefgaragen werden offenbar als unfreiwillige Retentionsräume angesehen. Wer mit dort lebenden Menschen spricht, erfährt: diese haben nicht den Schimmer einer Ahnung von der ihnen drohenden Gefahr. Was dazu führt, dass etwa – rechtswidrig – Spielgräte, Holz und Steine im Bachbett gelagert werden.


Sogar eigene Ellerbachzugänge wurden gebaut. Statt den maroden Schutzdamm zu verstärken, wurde der in Höhe des Oberen Mühlweges mit einem Pool ausgestattet. Der von der Stadt bezahlte Fachingenieur hatte auf diesen krassen Verstoss gegen Hochwasserschutzvorschriften bereits vor Jahresfrist hingewiesen. Reaktion der Stadtverwaltung: bis heute: keine. Eine Unterlassungssünde, die die Stadt im Schadenfall teuer zu stehen kommen kann. Aber wegen der kaum persönlich zuordbaren Verantwortung drohen einzelnen Verantwortungsträger*Innen keine strafrechtlichen Konsequenzen.

Leider ist es offenbar so, dass mittlerweile nur noch dann gehandelt wird, wenn es gegen politisch missliebige Personen geht. Oder eine Vorladung vom Staatsanwalt droht. Nach dem Magdeburg-Anschlag wurde die von jenen befürchtet, die Narrenkäfig und Narrenzug zu genehmigen hatten. Um diese Personen abzusichern, wurden im Januar im Finanzausschuss von heute auf morgen sechsstellige Beträge bereitgestellt. Wo keine strafrechtlichen Konsequenzen drohen, wie beim Hochwasserschutz, passiert … nichts.