Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) am morgigen Mittwoch (26.2.2025) um 14:30 Uhr im Saal sieben (2 KLs 1024 Js 4516/24) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 29 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JVA Frankenthal in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Bremerhaven, einem 27 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Bremen sowie einem 23 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Bremen jeweils unter anderem vor, gemeinschaftlich handelnd im Zeitraum von November 2023 bis Anfang April 2024 in 15 tateinheitlichen Fällen einen gewerbsmäßigen Bandenbetrug begangen zu haben.
Wobei es in vier Fällen beim Versuch geblieben sei. Spätestens im Laufes des Jahres 2023 soll sich eine Gruppierung um die drei Angeklagten zusammengeschlossen haben, um gemeinsam durch den unbefugten Zugriff auf fremde Konten Transaktionen mit dem Ziel der eigenen Vermögensvermehrung vorzunehmen. Die Gruppierung habe eine Art Geschäftsmodell entwickelt, welches im Kern darauf ausgerichtet gewesen sei, in einem ersten Schritt die Onlinebanking-Zugangsdaten von deutschen Bankkunden durch den Ankauf aus illegalen Quellen oder durch Täuschung zu erlangen und in einem zweiten Schritt die betroffenen Bankkunden unter Vorspiegelung, ein Mitarbeiter ihrer Bank zu sein, telefonisch zur Freigabe von Transaktionen zu bewegen.
Im Rahmen dieser Gruppierung, die arbeitsteilig durch mehrere Mitglieder agiert habe, sollen der 29 Jahre alte Angeklagte und der 23 Jahre alte Angeklagte unter anderem Datensätze aus Internetquellen von Bankkunden beschafft haben. Der 29 Jahre alte Angeklagte habe ferner die technischen Voraussetzungen für getarnte Anrufe bei den Kunden durch den Bezug von Call-ID-Spoofingsoftware geschaffen, welche der 23 Jahre alte Angeklagte sodann verwaltet und bedient haben soll. Der 23 Jahre alte Angeklagte sei zudem für die telefonische Kontaktaufnahme zu den Bankkunden verantwortlich gewesen.
Der 27 Jahre alte Angeklagte soll in Bremen über einen Mittelsmann eine Wohnung angemietet haben, welche als Betriebstätte für die Aktivitäten der Organisation gedient habe. Auch soll er unter anderem mehrere Mobiltelefone zur Durchführung der Anrufe beschafft haben. Fortsetzungstermine sind auf den 19.3.2025, 1.4.2025, 23.4.2025, 6.5.2025, 23.5.2025, 6.6.2025, 17.6.2025, 24.6.2025 und den 30.6.2025 bestimmt worden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach