Einschlägig vorbestrafter Idar-Obersteiner wehrt sich gegen Haftstrafe

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am kommenden Mittwoch (26.2.2025) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1042 Js 18634/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 49 Jahre alten, wegen Betäubungsmitteldelikten vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll Anfang Dezember 2022 in Idar-Oberstein 4,49 Gramm Amphetamin in seiner Hosentasche verwahrt haben. Das Amphetamin sei im Rahmen einer Personendurchsuchung durch die Polizei aufgefunden worden. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach