Am 11. März 2025 verhandelt das Verwaltungsgericht Koblenz die Klage des Bosenheimer Ortsbeirates gegen die Stadt Bad Kreuznach. Am morgigen Montag treffen sich die Kläger zu letzten Vorbereitungen. Am vergangenen Donnerstag unternahm Oberbürgermeister Emanuel Letz (FDP) den Versuch, eine konkrete Anfrage des Stadtratsmitgliedes Karl-Heinz Delaveaux (FWG e.V.) zu beantworteten. Eine stellt die Stadtverwaltung in ihrer Antwort klar. Nach ihrer Selbsteinschätzung hat sie im Schriftsatzverfahren „inhaltlich mehrfach substantiiert Stellung genommen“.

Die Antwort der Stadtverwaltung auf die Anfrage von Karl-Heinz Delaveaux (FWG e.V.) im Wortlaut:
„Das Gerichtsverfahren wurde im Januar 2025 aufgrund einer Änderung des Geschäftsverteilungsplanes des Verwaltungsgerichts Koblenz von der 2. Kammer auf die 1. Kammer übertragen. Durch die 1. Kammer erfolgte nunmehr eine Terminierung der Verhandlung auf Dienstag, den 11. März 2025 um 10:30 Uhr im Saal A021 des Verwaltungsgerichts Koblenz. Die Verhandlung ist öffentlich.
Die Stadt wird in diesem Termin durch das Rechtsamt vertreten. Im Übrigen werden keinerlei Auskünfte zu diesem laufenden Verfahren gegeben. Unzutreffend ist allerdings die Annahme, dass die Stadt auch nur eine einzige Stellungnahmefrist des Gerichts hätte verstreichen lassen. Zutreffend ist vielmehr, dass die Stadt inhaltlich mehrfach substantiiert Stellung in dem Verfahren genommen hat. Mit freundlichen Grüßen Emanuel Letz Oberbürgermeister“
Die Anfrage von Stadtratsmitglied Karl-Heinz Delaveaux im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, seit dem Frühjahr vergangenen Jahres ist die Klage des Ortsbezirkes Bosenheim gegen die Stadt Bad Kreuznach (1 K 327/24.KO) wegen dem Schwimmbad Bosenheim anhängig. Ich bitte Sie diese meine Anfrage auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 20.2.2025 aufzunehmen und im Ratsinformationssystem einzustellen. Weiterhin bitte ich Sie diese Anfrage in der Stadtratssitzung am 20.2.2025 zu beantworten und einen Sachstandsbericht zu geben, in dem ich insbesondere folgende Punkte auszuführen bzw. Fragen zu beantworten bitte:
Wann ist der Termin der mündlichen Verhandlung? Wer wird die Stadt dort vertreten? Hat die Stadtverwaltung in dieser Sache dem Verwaltungsgericht Koblenz seit dem 13.8.2024 einen substanziellen, also einen sich nicht allein auf Terminverlegungen pp beziehenden Schriftsatz vorgelegt? Trifft es zu, dass der Kläger (der Bosenheimer Ortsbeirat) dem Verwaltungsgericht unter dem 13.8.2024 mit einem respektablen Beweisangebot vorgetragen hat, dass die Stadt keine finanziellen Mittel bereitstellt, um Reparaturen und die Sanierung des Bades durchzuführen, das Bad seit dem Juni 2023 geschlossen ist, ohne dass etwas veranlasst wurde und eine „Fehlanzeige jeglicher Aktivität“ festzustellen ist?
Trifft es weiter zu, dass dem Verwaltungsgericht dazu ein halbes Jahr lang eine Stellungnahme der Stadt bis zum 10.2.2025 nicht vorgelegt wurde und statt dessen das Gericht die Stadt auffordern musste, Sanierungspläne pp vorzulegen? Ausdrücklich bitte ich Sie in diesem Zusammenhang um eine Erklärung für dieses Vorgehen der Stadt. Immerhin würde eine gerichtliche Verurteilung der Stadt zum Weiterbetrieb des Bades eine ganz erhebliche Herausforderung schon für den Stadthaushalt 2025 darstellen. Gern nehme ich in der Stadtratssitzung weitergehende Informationen dazu entgegen. Mit freundlichem Gruß Karl-Heinz Delaveaux“