Drogenkonsum soll zu Haftstrafe führen

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Montag (24.2.2025) um 11:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1025 Js 17970/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 26 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt.

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte, der aus Anlass einer anderen Verurteilung unter Führungsaufsicht stehe, soll entgegen einer ihm im Rahmen der Führungsaufsicht erteilten Weisung Mitte Dezember 2023 illegale Betäubungsmittel in Form von Opiaten konsumiert haben. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach